Überblick über das Projekt Wohntrio im Grünen

Das Investmentprojekt 'Wohntrio im Grünen', aufgelegt von der Norman Wohnbau Hamburg GmbH, zielte auf den Neubau dreier Mehrfamilienhäuser mit einer vorgesehenen Gesamtwohnfläche von circa 1.470 Quadratmetern ab. Es repräsentiert ein attraktives Crowdfunding-Immobilienprojekt im Forderungskauf-Bereich nach §1 Abs. 2 Nr. 7 VermAnlG im inländischen Immobiliensektor. Die Erlöse sollten primär durch den Verkauf der errichteten Wohnungen generiert werden.

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Finanzielle Struktur und Investmentkapital

Die Gesamtinvestitionskosten für das 'Wohntrio im Grünen' wurden auf 8,350 Millionen Euro geschätzt. Davon waren 650.000 Euro als Eigenkapital und 2.350 Millionen Euro als Investmentkapital vorgesehen, neben weiteren Reinvestitionen in Höhe von 3,850 Millionen Euro. Das Investmentkapital durch die Finanzloge Invest betrug 1,500 Millionen Euro.

Potentielle Herausforderungen und Fallstricke

Projekte wie das 'Wohntrio im Grünen' sind ambitioniert und tragen diverse Risiken, die von marktbedingten Schwankungen bis hin zu Verzögerungen in der Bauphase reichen können. Leistungsgestörte Phasen treten auf, wenn Zinsen oder Kapital nicht planmäßig bezahlt werden können, was zu besonderer Aufmerksamkeit und möglicherweise Handlungsbedarf seitens der Investoren führen sollte. Eine enge Zusammenarbeit mit rechtlicher Unterstützung ist in dieser Phase oft unerlässlich.

Umgang mit leistungsgestörten Phasen

Leistungsgestörte Phasen bedürfen einer gründlichen Analyse der Situation. Anleger sollten die Kommunikation mit dem Emittenten suchen und sich über ihre Rechte und mögliche Schritte im Klaren sein. Dabei kann eine professionelle rechtliche Beratung eine wesentliche Stütze darstellen.

CDR Legal unterstützt Anleger mit einer kostenlosen Ersteinschätzung

Die Kanzlei CDR Legal hat sich auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert und verfügt über langjährige Erfahrung in der Unterstützung von Privatanlegern bei komplexen Investitionsproblemen. Im Falle von 'Wohntrio im Grünen' können sich betroffene Anleger bei der Kanzleiinhaberin Fr. Ruppel (LL.M.) für ein kostenloses Erstgespräch melden, um eine erste Einschätzung zu erhalten und etwaige Handlungsoptionen zu besprechen. Die Kanzlei hat in der Vergangenheit bereits mehreren Hundert geschädigten Privatanlegern helfen können.