-
24/7 können Sie uns schreiben Fall schildern
-
Ihr kostenloses Erstgespräch 08031 / 7968029
-
Sie brauchen sofort Hilfe? Termin eintragen
Wohntrio im Grünen
Rechtsanwältin
Inhalte des Artikels
Überblick über das Projekt Wohntrio im Grünen
Das Investmentprojekt 'Wohntrio im Grünen', aufgelegt von der Norman Wohnbau Hamburg GmbH, zielte auf den Neubau dreier Mehrfamilienhäuser mit einer vorgesehenen Gesamtwohnfläche von circa 1.470 Quadratmetern ab. Es repräsentiert ein attraktives Crowdfunding-Immobilienprojekt im Forderungskauf-Bereich nach §1 Abs. 2 Nr. 7 VermAnlG im inländischen Immobiliensektor. Die Erlöse sollten primär durch den Verkauf der errichteten Wohnungen generiert werden.
Ihr wirtschaftliches Interesse besitzt Priorität
CDR Legal ist Ihre Kanzlei im Bank-, Erb-, Kapitalmarkt- und Insolvenzrecht. Sie erhalten bei uns eine Kostenlose Ersteinschätzung zu Ihrem individuellen Fall. Als "Ihre Anwälte für Ihre Finanzen" steht für uns Ihr wirtschaftliches Interesse an erster Stelle.Weiterlesen
Finanzielle Struktur und Investmentkapital
Die Gesamtinvestitionskosten für das 'Wohntrio im Grünen' wurden auf 8,350 Millionen Euro geschätzt. Davon waren 650.000 Euro als Eigenkapital und 2.350 Millionen Euro als Investmentkapital vorgesehen, neben weiteren Reinvestitionen in Höhe von 3,850 Millionen Euro. Das Investmentkapital durch die Finanzloge Invest betrug 1,500 Millionen Euro.
Potentielle Herausforderungen und Fallstricke
Projekte wie das 'Wohntrio im Grünen' sind ambitioniert und tragen diverse Risiken, die von marktbedingten Schwankungen bis hin zu Verzögerungen in der Bauphase reichen können. Leistungsgestörte Phasen treten auf, wenn Zinsen oder Kapital nicht planmäßig bezahlt werden können, was zu besonderer Aufmerksamkeit und möglicherweise Handlungsbedarf seitens der Investoren führen sollte. Eine enge Zusammenarbeit mit rechtlicher Unterstützung ist in dieser Phase oft unerlässlich.
Umgang mit leistungsgestörten Phasen
Leistungsgestörte Phasen bedürfen einer gründlichen Analyse der Situation. Anleger sollten die Kommunikation mit dem Emittenten suchen und sich über ihre Rechte und mögliche Schritte im Klaren sein. Dabei kann eine professionelle rechtliche Beratung eine wesentliche Stütze darstellen.
CDR Legal unterstützt Anleger mit einer kostenlosen Ersteinschätzung
Die Kanzlei CDR Legal hat sich auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert und verfügt über langjährige Erfahrung in der Unterstützung von Privatanlegern bei komplexen Investitionsproblemen. Im Falle von 'Wohntrio im Grünen' können sich betroffene Anleger bei der Kanzleiinhaberin Fr. Ruppel (LL.M.) für ein kostenloses Erstgespräch melden, um eine erste Einschätzung zu erhalten und etwaige Handlungsoptionen zu besprechen. Die Kanzlei hat in der Vergangenheit bereits mehreren Hundert geschädigten Privatanlegern helfen können.
RA Corinna D. Ruppel (LL.M.) berät und begleitet Sie im Bankrecht, im Erbrecht, im Kapitalmarktrecht und im Insolvenzrecht. Rechtsanwältin Ruppel ist Spezialistin im Prüfen, Durchsetzen und Abwehren von Forderungen. Seit 2013 ist Frau Ruppel Inhaberin der Kanzlei CDR Legal und hat bereits über 9.000 Erstberatungen erteilt und mehr als 2.000 Mandanten vertreten.