In dem Schreiben stellt der Insolvenzverwalter die Behauptung auf, dass die Anleger bereits 2017 wussten, dass die Zahlungsunfähigkeit der Derivest GmbH drohte. Forderungen für Zahlungen, die die Anleger in Kenntnis dieser drohenden Zahlungsunfähigkeit erhielten, seien nach § 133 InsO anfechtbar.

Die Prüfung der Unterlagen begründen jedoch Zweifel an der Rechtmäßigkeit des geltend gemachten Anspruchs.

Zeichnung eines Nachrangdarlehens der Derivest GmbH

Seit 2011 konnten sich Anleger der Derivest GmbH in Form von "qualifizierten Nachrangdarlehen" am Unternehmen beteiligen. Ende 2016 kam es zu wirtschaftlichen Schwierigkeiten, ausgelöst durch die Kündigung einer Reihe von Nachrangdarlehen. Nebenbei schaltete die Derivest GmbH für Bestandteile des Gesellschaftsvermögens im Rahmen der Vermögensverwaltung die Zensus Vermögensverwaltungen GmbH ein. Im Frühjahr 2017 kündigte die Derivest GmbH daraufhin sämtliche noch laufende Darlehen. Die versprochenen Rückzahlungen verzögerten sich. Einige Anleger erhielten jedoch ihr Geld. Andere jedoch setzten sich einen Totalverlust aus. Die meisten Anleger dürften sich wohl gar nicht bewusst gewesen sein, dass sie ein Nachrangdarlehen gezeichnet hatten.

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Exkurs: Was ist ein qualifiziertes Nachrangdarlehen?

Nachrangdarlehen gelten als eine sehr riskante Investitionsmöglichkeit. Der Anleger, als Darlehensgeber, und die Gesellschaft, als Darlehensnehmer, vereinbaren, dass im Falle einer Insolvenz zunächst alle anderen Gläubiger vor den Nachranggläubigern befriedigt werden. Die Klausel in dem Darlehensvertrag der Derivest Gmbh lautete dazu:

Das Darlehen beinhaltet einen Rangrücktritt der Zahlungsanspruch der Anleger gegenüber sonstigen Verbindlichkeiten des Unternehmens im Falle der Liquidation oder Insolvenz des Unternehmens sowie Zahlungsvorbehalte.

Daher spricht man bei einem Nachrangdarlehen auch gerne von einer eigenkapitalähnlichen Beteiligung.

Zusätzlich wurde die Klausel aber noch mit einem "qualifizierten" Rangrücktritt versehen. Weiter heißt es nämlich:

Zahlungen können nur verlangt werden, wenn hierdurch bei dem Unternehmen ein Insolvenzeröffnungsgrund nicht herbeigeführt wird.

Das hat zur Folge, dass der Anleger bereits vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens Zahlungen nicht mehr verlangen kann, wenn durch die Zahlung ein Insolvenzgrund herbeigeführt wird.

Ist die Anfechtung des Insolvenzverwalters rechtens?

Der Insolvenzverwalter verweist darauf, dass die Bezahlung einzelner Gläubiger der Derivest GmbH andere Gläubiger benachteiligt. Denn die Derivest GmbH sei finanziell nicht in der Lage gewesen, sämtliche Gläubiger zu befriedigen. Alle Anleger hätten von den Schwierigkeiten der Gesellschaft in 2016/2017 Kenntnis gehabt. Damit musste es sich den Anlegern aufdrängen, dass die Gesellschaft sich die Rückzahlungen nicht leisten kann. Trotzdem haben die Anleger die Zahlung angenommen. In der Folge ist die Zahlung wegen "vorsätzlicher Benachteiligung" anderer Anleger anfechtbar.

Diese rechtliche Einordnung ist jedoch keineswegs so klar, wie der Insolvenzverwalter sie darstellt. Gegen den Anspruch sprechen:

  1. Zweifel an der Wirksamkeit des qualifizierten Nachrangdarlehens. Dem durchschnittlichen Anleger dürfte diese Klausel wohl kaum verständlich sein. Der BGH lässt daher die Überprüfung solcher Klauseln zu. Nur wenn sie absolut verständlich sind, sind sie auch wirksam.
  2. Der Insolvenzverwalter behauptet, der Anleger hätte gewusst, dass die Zahlungsunfähigkeit der Derivest GmbH droht. Diese Behauptung ist voreilig. Nicht jeder Anleger verfolgt sämtliche Nachrichten zu seiner Anlage und dem Vermögen der Derivest GmbH. Und "wissen können" ist nicht gleichzusetzen mit "Wissen". Beweispflichtig ist hier übrigens der Insolvenzverwalter.

Wenn die Nachrangklausel nicht wirksam ist, so hatte der Anleger einen Anspruch auf Rückzahlung. Dann aber durfte der Anleger die Rückzahlung verlangen, solange die Zahlungsunfähigkeit noch nicht eingetreten ist.

Was sollten Sie als Betroffener tun?

Als Anleger sollten Sie die Aufforderung nicht ignorieren. Lassen Sie sich von einem im Bank- und Kapitalmarktrecht versierten Anwalt beraten. Es gibt gute Chancen im Insolvenzverfahren den Anspruch abzuwehren.

Weiterhin ist zu prüfen, ob Sie bei der Anlage richtig beraten wurden. Wenn Sie über das Risiko eines qualifiziert nachrangigen Darlehens nicht umfänglich aufgeklärt wurden, steht Ihnen ein Schadensersatzanspruch gegen Ihren Vermittler zu.

Im Bereich Bank- und Kapitalmarktrecht kann CDR Legal Sie bei Ihrem Vorhaben unterstützen. In einem kostenlosen Erstgespräch überprüfen wir Ihre individuelle Ausgangslage und besprechen mit Ihnen das weitere Vorgehen.