Eine wachsende Anzahl von Kunden beschwert sich momentan darüber, dass die DSL Bank keine bzw. verzögert Löschungsbewilligungen erteilt. Bei der DSL Bank beträgt die Dauer der Löschungsbewilligung zum Teil mehrere Wochen oder sogar Monate. In solchen Fällen sollten Sie sich von einem Rechtsanwalt vertreten lassen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine zunehmende Anzahl von Verbrauchern beschwert sich darüber, dass die DSL Bank keine oder nur sehr verzögert Löschungsbewilligungen erteilt.
  • Die Ausstellung einer Löschungsbewilligung ist notwendig, wenn die Immobilie veräußert und die darauf lastende Grundschuld gelöscht werden soll.
  • Die Erteilung der Löschungsbewilligung durch die DSL Bank ist üblicherweise Voraussetzung für die Kaufpreisfälligkeit.
  • Betroffen ist nicht nur der Verkäufer, sondern unter Umständen auch der Käufer. Ohne Löschungsbewilligung wird seine Bank das Darlehen nicht auszahlen. Er kann die Immobilie nicht beziehen.
  • Stellt die DSL Bank die Löschungsbewilligung nicht zeitnah aus, sollten Betroffene sich an einen Anwalt wenden.
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Wer ist die DSL Bank?

Bei der DSL Bank handelt es sich um ein Finanzinstitut, welches vor 170 Jahren gegründet wurde und mittlerweile zur Deutschen Bank AG gehört. Die DSL Bank ist in den Sparten Baufinanzierung und Privatkredite aktiv. Die Kreditprodukte werden in erster Linie durch unabhängige Finanzdienstleister sowie Autohäuser vertrieben.

Worum geht es bei den DSL Bank Löschungsbewilligungen?

Betroffen sind Verbraucher, die bei der DSL Bank einen Immobilienkredit aufgenommen haben. Als Sicherheit verlangen die Banken hier üblicherweise die Eintragung einer Grundschuld im Grundbuch

Soll die Immobilie verkauft werden, verlangen die Käufer die Löschung dieser Grundschuld im Grundbuch. Entweder, weil sie selbst ein Darlehen bei einer Bank aufgenommen haben und als Sicherheit eine Grundschuld gewähren müssen, oder weil sie einfach sicherstellen wollen, dass die DSL Bank keine Rechte mehr an der Immobilie geltend macht. 

Üblicherweise beantragt der Notar bei der DSL Bank die Löschungsbewilligung. Die DSL Bank reicht diese an den Notar unter Auflagen weiter. Die Auflage besteht darin, dass der Kaufpreis in Höhe des Restkredits direkt an die Bank fließt. Nur so ist sichergestellt, dass Grundstück und Immobilie lastenfrei verkauft werden. 

Was sind die Folgen der Verzögerung?

Aus zuvor gesagtem folgt, dass es für die Immobilienkäufer wichtig ist, dass eine Löschungsbewilligung zeitnah erfolgt. Nur so kann sichergestellt werden, dass der Immobilienverkauf fristgerecht erfolgt. Folglich ist die Vorlage der Löschungsbewilligung fast immer Voraussetzung für die Kaufpreisfälligkeit.

Eine verspätete Löschungsbewilligung kann negative Konsequenzen haben. Diese betreffen nicht nur den Verkäufer der Immobilie, sondern auch den Käufer. Mögliche Folgen einer verspäteten Löschungsbewilligung sind unter anderem:

  • Der Verkäufer muss weiter Zinsen für den Immobilienkredit zahlen, da keine Ablösung durch den Verkaufspreis stattfinden kann.
  • der Zeitplan des geplanten Immobilienverkaufs wird erheblich beeinflusst.
  • Käufer erleiden ebenfalls einen Zinsschaden, weil sie ihrerseits ihren Immobilienkredit nicht zeitgerecht beanspruchen (Bereitstellungszinsen).
  • Käufer sind im schlimmsten Fall (vorübergehend) wohnungslos, weil sie ihre bisherige Mietwohnung bereits gekündigt oder ihre Immobilie verkauft hatten.

Die genannten Punkte zeigen, dass eine nicht erteilte Löschungsbewilligung weitreichende, negative Konsequenzen für Verkäufer und Käufer der Immobilie haben können. Ein echter finanzieller Schaden entsteht zum Beispiel, wenn für Kredite weiter Zinsen zu zahlen sind oder der geplante Immobilienverkauf sogar platzt.

Wie schnell muss die Bank eine Löschungsbewilligung ausstellen?

Die rechtliche Grundlage für die Löschungsbewilligung ist in erster Linie § 1144 BGB. Dort steht unter anderem, dass eine Löschungsbewilligung zeitnah erteilt werden muss. Die Banken haben dementsprechende Mitwirkungspflichten, indem die notwendigen Unterlagen zügig bereitgestellt werden. 

Auch der BGH machte schon deutlich, dass die Kreditgeber aktiv sein müssen, damit keine Verzögerung beim Ausstellen der Bewilligung auftritt. Daraus folgt auch, dass Verkäufer bei einer deutlich verzögerten Ausstellung einer Löschungsbewilligung eventuelle Schadenersatzansprüche haben.

Was ist der Grund für die Verzögerungen bei der DSL Bank?

Hierüber kann nur spekuliert werden. 

In den meisten Fällen dürfte die Verzögerung bei der Aufstellung der Löschungsbewilligungen mit bekannten IT-Problemen bei der DSL Bank zusammenhängen. Augenscheinlich sind es die folgenden Mängel, die zu einer verzögerten Bearbeitung der Löschungsbewilligungen führen können: 

  • Komplizierte Systeme
  • Ineffiziente Prozesse
  • Mangelnde Schnittstellen

Als Kanzlei erleben wir immer wieder, dass unsere Mandanten nicht nur von verschiedenen Abteilungen, sondern auch von verschiedenen Standorten Post erhalten. Diese aber offensichtlich nichts voneinander wissen. 

Diese technischen Probleme führen anscheinend dazu, dass die Bank nicht fristgerecht notwendige Informationen abrufen kann. Von solchen IT Problemen ist ebenfalls die Postbank betroffen. Grund dürfte - wie vermutlich ebenso bei der DSL Bank - die IT Umstellung sein, nachdem die Deutsche Bank die DSL Bank übernommen hat.

Wie kann ein Rechtsanwalt helfen?

Warten auch Sie auf die Löschungsbewilligung der DSL Bank? Wenn ja, sollten Sie tätig werden. Eine verspätete Löschungsbewilligung kann sowohl rechtliche als auch wirtschaftliche Konsequenzen haben. Der Rechtsanwalt fordert die DSL Bank mit Nachdruck auf, die Löschungsbewilligung auszustellen. Dadurch wird der Prozess beschleunigt.

Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei CDR-Legal berät Sie innerhalb eines kostenfreien, telefonischen Erstgesprächs über Ihre Möglichkeiten bei einer verspäteten Löschungsbewilligung. Unter Umständen kommen sogar Schadensersatzforderungen infrage, sollten Sie Ihre Immobilie zum Beispiel aufgrund der fehlenden Löschungsbewilligung nicht wie geplant veräußern können. Wir machen Ihre Rechte geltend.