Für die Element Invest Verwaltungs GmbH hat das Amtsgericht Heilbronn nun einen vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Dies kann für zahlreiche Anleger negative Konsequenzen haben. Daher kann es für Anleger sinnvoll sein, sich an einen Rechtsanwalt zu wenden.

Das Wichtigste in Kürze

  • Am 10. Januar 2024 hat das Amtsgericht Heilbronn für die Element Invest Verwaltungs GmbH einen vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt
  • Schon Ende November 2023 geschah das für die Element Invest Management GmbH
  • Negativ betroffen von der Insolvenz sind voraussichtlich Anleger, welche in Namensschuldverschreibungen bestimmter Gesellschaften investiert haben
  • Die Element Invest Verwaltungs GmbH ist Komplementärin zahlreicher Gesellschaften
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Was macht das Unternehmen?

Die Geschäftstätigkeit der Element Invest Verwaltungs GmbH ist vorwiegend die Übernahme von persönlichen Haftungen sowie die Geschäftsführung bei Handelsgesellschaften. Somit beteiligt sich Element Invest an anderen Unternehmen, die ihrerseits bestimmte Investitionen tätigen. 

Das sind hauptsächlich die Branchen erneuerbare Energien, Agrarwirtschaft, Rohstoffe und Immobilien. Geschäftsführer der Element Invest Verwaltungs GmbH sind zum einen Daniel Hübner und zum anderen Vater Horst Hübner. Dabei ist Element Invest Teil eines größeren Firmennetzwerkes.

Konsequenzen der aktuellen Entwicklung für Anleger

Nachdem jetzt seitens des Amtsgerichts Heilbronn ein vorläufiger Insolvenzverwalter für die Element Invest Verwaltungs GmbH bestellt wurde, dürften sich die voraussichtlich negativen Konsequenzen für betroffene Anleger bestätigen. 

Der Grund ist, dass Element Invest Komplementärin bei zahlreichen anderen Gesellschaften ist, deren Investmentprodukte wiederum Anleger genutzt haben. Dabei geht es vor allem um Namensschuldverschreibungen der Gesellschaften als Anlageform. So ist Element Invest Verwaltungs GmbH unter anderem Komplementärin bei den folgenden Gesellschaften:

  • ABC Portfolio GmbH & Co. KG
  • AMA Multi Asset GmbH & Co. KG
  • BVP Portfolio GmbH & Co. KG
  • GMA Multi Asset GmbH & Co. KG
  • KIP Portfolio GmbH & Co. KG
  • Sandalwood Investment GmbH & Co. KG
  • Sandelholz ISW 1st GmbH & Co. KG

Bei diesen Gesellschaften steht zu befürchten, dass aufgrund der Komplementär Eigenschaft von Element Invest unter Umständen Zahlungsschwierigkeiten oder sogar eine mögliche Insolvenz auftreten könnten. Davon wären selbstverständlich die Anleger, die zum Beispiel über Namensschuldverschreibungen in die Gesellschaft investiert haben, negativ betroffen.

Weitere Insolvenzen nicht unwahrscheinlich

Aufgrund der bereits genannten Verflechtung sind leider weitere Insolvenzen verschiedener Anlegergesellschaften nicht unwahrscheinlich. Das lässt sich unter anderem an mehreren Schreibern erkennen, die Anleger von verschiedenen Gesellschaften erhalten haben. 

Darin werden zum Beispiel ausstehende Zahlungen thematisiert. Ein Beispiel ist ein Schreiben der ABC Portfolio GmbH & Co. KG. Dieses stammt bereits aus Mitte November des vergangenen Jahres (2023). In diesem Fall wird den betroffenen Anlegern mitgeteilt, dass in näherer Zukunft ein Insolvenzantrag gestellt wird.

Was können Anleger jetzt tun?

Wichtig für betroffene Anleger ist, dass diese ihre Ansprüche beim vorläufigen Insolvenzverwalter geltend machen. Darüber hinaus sollte geprüft werden, inwieweit eventuell bei der Vermittlung der Schuldverschreibungen Beratungsfehler nachgewiesen werden können. Das betrifft insbesondere Risiken, über die Anleger eventuell nicht ausreichend oder gar nicht informiert worden sind. Das betrifft ebenso die Verflechtung der Gesellschaften, die eventuell durch die Anlagevermittler nicht umfangreich genug geschrieben wurde. 

CDR-Legal unterstützt Anleger

Rund um die Insolvenz der Element Invest Verwaltungs GmbH sowie der Element Invest Management GmbH sollten betroffene Anleger die fachliche Beratung eines Rechtsanwalts in Anspruch zu nehmen. Setzen Sie sich gerne mit der Kanzlei CDR-Legal in Verbindung, die auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert ist.

In einem kostenlosen, telefonischen Erstgespräch erläutern Sie Ihren Fall und CDR-Legal kann Ihnen bereits erste Angaben zum weiteren Vorgehen machen. Es geht vorwiegend, dass Sie Ihre Ansprüche gegenüber dem Insolvenzverwalter anmelden. Zudem ist eine Prüfung auf Fehler in der Beratung bzw. Vermittlung eventuell sinnvoll.