Aktuell ist die One Group GmbH nicht in der Lage, die Zinsen für ihre nachrangigen Namensschuldverschreibungen für das 4. Quartal 2023 zu zahlen. Das bedeutet, dass etwa 11.000 Anleger im Januar keine Zinsauszahlung erhalten werden. Deswegen stellt sich für betroffene Anleger die Frage, ob eine vorzeitige Kündigung möglich ist und es sogar Schadensersatzansprüche gibt. 

Das Wichtigste im Überblick

  • Die One Group GmbH ist eine Tochter der SORAVIA Group aus Österreich und gibt Namensschuldverschreibungen unter dem Produktnamen „Pro Real“ aus
  • Anleger werden nach aktuellem Stand im Januar keine Zinsauszahlungen für das 4. Quartal 2023 erhalten
  • Hintergrund für die Probleme ist vermutlich die schwierige Situation am Immobilienmarkt
  • Betroffene Anleger können sich an einen Rechtsanwalt wenden, um eventuelle Schadensersatz- und Rückgabeansprüche prüfen zu lassen
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Was macht die One Group GmbH?

Bei der One Group GmbH handelt es sich um eine unabhängige Tochtergesellschaft der SORAVIA Group, die in Österreich ansässig ist. Es ist ein Immobilienkonzern, der vorwiegend im Bereich der Quartiersentwicklung aktiv am Markt ist. Nach eigenen Angaben handelt es sich bei der One Group um einen der führenden Anbieter von modernen Investments im Bereich Immobilien

Der Schwerpunkt des Projektentwicklers und Finanzierers liegt auf dem deutschen und österreichischen Markt. In den vergangenen mehr als zehn Jahren hat die One Group durch die Real Pro Produkte mehr als 950 Millionen Euro an Kapital einsammeln können. Im Fokus stehen alternative Finanzierungsmodelle im Bereich der Projektentwicklung, zu denen insbesondere Namensschuldverschreibungen zählen.

Was ist der Hintergrund für die aktuellen Probleme? 

Dass die Anleger für die nachrangigen Namensschuldverschreibungen im Januar 2024 keine Zinsauszahlung erhalten, ist vermutlich auf die schwierige Lage am Immobilienmarkt zurückzuführen. Dieser ist bestimmt durch die Inflation sowie gestiegene Zinskosten. Daher können sich weniger Menschen eine Immobilie leisten und das Kaufinteresse sinkt momentan weiter. 

Das führte bereits im vergangenen Jahr zu einem allgemein schwächeren Preisniveau am Immobilienmarkt. Davon betroffen ist vermutlich auch die One Group als Projektentwickler und Anbieter strukturierter Investments im Immobiliensegment. Momentan handelt es sich um eine Stundung der Zinsen, bis eine Analyse des Portfolios abgeschlossen ist. 

Momentaner Ausfall der Zinsauszahlungen für Anleger

Insgesamt haben mittlerweile insgesamt über 16.000 Anleger Geld in die Produktreihe Real Pro investiert. Betroffen sind nun die Zinsauszahlungen für das 4. Quartal 2023 mit einem Volumen von mehr als 400 Millionen Euro. Dieses Geld wiederum stammt aus vier Emissionen, nämlich: 

  • Pro Real Deutschland 7
  • Pro Real Deutschland 8 (exklusives Folgeangebot)
  • Pro Real Europa 9
  • Pro Real Europa 10

Neben dem Ausfall der Zinszahlungen gibt es für weitere Emissionen einen Zeichnungs- und somit Vertriebsstopp. Das hat zur Folge, dass das Unternehmen für diese Produkte keine neuen Anlegergelder mehr entgegennehmen darf. Betroffen davon sind ProReal Deutschland 7 als exklusives Folgeangebot, ProReal Private 10, ProReal Private 11, ProReal Secur 3 und ProReal Secur 4.

Begründet wird Stopp seitens des Unternehmens mit der herausfordernden Marktsituation, die wiederum auf die Inflations- und Zinsentwicklung zurückzuführen ist. Das habe zu einer „massiven Korrekturphase“ geführt, die an den Immobilienmärkten sichtbar wird. 

Ist die Aussetzung der Zinsauszahlungen rechtens?

Unter Umständen ist die momentane Aussetzung der Zinsauszahlungen rechtens, weil es sich bei dem Investment um nachrangige Namensschuldverschreibungen handelt. Der Grund für die Aussetzung müsste allerdings sein, dass es andernfalls zu einer Insolvenz kommen könnte, sollte die Gesellschaft die Zinszahlungen vornehmen. Ob das so ist, ist in vergleichbaren Fällen häufig schwer nachzuweisen oder zu widerlegen gewesen. 

Keine Insolvenz zum aktuellen Zeitpunkt 

Noch müssen die betroffenen Anleger nicht befürchten, dass es in den nächsten Tagen oder wenigen Wochen eine Insolvenz der One Group GmbH geben könnte. Nach Angaben des Unternehmens handelt es sich bei der vorübergehenden Aussetzung der Zinsauszahlungen um eine Vorsichtsmaßnahme. Zudem möchte der Anbieter eine detaillierte Analyse des Portfolios vornehmen. 

Negative Vorzeichen gibt es allerdings in der Hinsicht, als dass sich mit Signa ein ähnliches Unternehmen in Insolvenz befindet und die Fälle durchaus vergleichbar sind. Eine Gefahr besteht zudem in einer möglichen Kettenreaktion, die folgende Schritte auslösen könnte: 

  • Keine Kreditvergabe seitens der Banken mehr
  • Anleger ziehen ihr Geld aus Gewerbeimmobilien mittels spezieller Anlageprodukte ab
  • Reduzierte Bewertungen aufgrund des erhöhten Verkaufsdrucks

CDR-Legal unterstützt Betroffene

Falls Sie Sorge um Ihre Anlage haben, ist es sinnvoll, sich an einen qualifizierten Rechtsanwalt zu wenden. Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei CDR-Legal unterstützt Sie im Fall der ausbleibenden Zinsauszahlungen durch die One Group. Dabei kann insbesondere eine individuelle Prüfung im Vordergrund stehen, ob das Aussetzen rechtmäßig erfolgt. 

Im Rahmen eines kostenfreien, telefonischen Erstgesprächs gibt Ihnen die Kanzlei CDR-Legal eine erste Einschätzung zur Situation. Sie können mit uns besprechen, ob und unter welchen Voraussetzungen ein Schadensersatzanspruch möglich ist oder Sie die Schuldverschreibung vorzeitig kündigen können.