Häufiger wird allerdings die Sicherheit einer solchen Genossenschaft bei Anlegern zu positiv gesehen und es werden mögliche Risiken nicht beachtet oder sind nicht bekannt. Daher soll Sie der folgende Beitrag etwas näher über Genossenschaften – auch im Hinblick auf eine Geldanlage – informieren.

Worum handelt es sich bei der Genossenschaft?

Die eingetragene Genossenschaft hat per Gesetz den Auftrag, die Mitglieder zu fördern. Dies ist in §1 Genossenschaftsgesetz festgelegt. Dort wird definiert, dass die Mitglieder durch den gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb zu fördern sind.

Es kann sich bei der Genossenschaft entweder um eine Sach- oder um eine Personenfirma handeln. Insbesondere bei Gründern handelt es sich bei der Genossenschaft um eine beliebte Rechtsform. Dies liegt daran, dass die Gründung recht unkompliziert und die Haftung begrenzt ist.

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Die Organe und Mitglieder der Genossenschaft

Es existieren im Wesentlichen drei Organe der Genossenschaft, nämlich:

  • Vorstand
  • Aufsichtsrat
  • Generalversammlung bzw. Vertreterversammlung

Dabei ist zu beachten, dass es mindestens zwei Vorstandsmitglieder und drei Aufsichtsratsmitglieder geben muss. Eine Ausnahme trifft lediglich dann zu, wenn die Genossenschaft maximal 20 Mitglieder hat. Unter dieser Voraussetzung ist es erlaubt, dass es lediglich einen Vorstand gibt und es muss zudem kein Aufsichtsrat vorhanden sein. Die einzelnen Gremien der Genossenschaft sind zugleich Mitglieder.

Gewinnverteilung als Besonderheit der Genossenschaft

Eine Besonderheit gibt es bei Genossenschaften im Hinblick auf die Gewinnverteilung. Hier unterscheidet sich die Genossenschaft zum Beispiel gegenüber der GmbH, insbesondere darin, dass die Gewinne an die Mitglieder verteilt werden. Dabei muss stets im Vordergrund stehen, dass durch die Verteilung der Gewinne eine Förderung der Mitglieder durchgeführt wird.

Wie erfolgt die Haftung einer Genossenschaft?

Bei eingetragenen Genossenschaften handelt es sich um juristische Personen. Dies führt dazu, dass bei Verbindlichkeiten ausschließlich mit dem Vermögen gehaftet wird. Da die Einzahlungen der Mitglieder auf die Geschäftsanteile zum haftenden Eigenkapital gehören, haften die Mitglieder damit.

Ein oftmals nicht bekanntes Risiko besteht für die Mitglieder jedoch darin, dass sie im Fall der Insolvenz der Genossenschaft eventuell einer Nachschusspflicht nachkommen müssen. Das bedeutet, sie müssen zusätzliche Zahlungen leisten, die über die eigentlichen Einzahlungen auf die Geschäftsanteile hinaus gehen. Dies trifft lediglich unter der Voraussetzung nicht zu, dass die Nachschusspflicht vertraglich ausgeschlossen wurde.

Welche Rechte und Pflichten haben die Mitglieder?

Die Mitglieder haben im Rahmen der Genossenschaft sowohl Rechte als auch Pflichten. Zu den wichtigsten Rechten zählen:

  • Stimmrecht in der Generalversammlung
  • Aktives bzw. passives Wahlrecht, falls sich die Wahlen auf die Organe der Genossenschaft beziehen
  • Inanspruchnahme der Förderleistungen

Gegenüber diesen Rechten gibt es bei der Genossenschaft ebenso einige Pflichten, die jedes Mitglied wahrnehmen muss. Dazu gehören vor allem:

  • Einhaltung der Satzung
  • Einhaltung der Beschlüsse der Generalversammlung
  • Einzahlung von Geschäftsanteilen
  • Zahlung von Mitgliedsbeiträgen (falls satzungsmäßig vorgesehen)

Welches Risiko haben Anleger bei Genossenschaften?

Nicht wenige Anleger sehen Genossenschaften als mögliches Investment an und nehmen daher Einzahlungen auf Geschäftsanteile vor. Ein häufiger Irrtum besteht darin, dass hinter den Genossenschaften der Staat stehen würde, falls es zu Liquiditätsproblemen oder einer Insolvenz kommt. Dies ist allerdings nicht der Fall!

Mit Ausnahme der Wohnungsgenossenschaften fallen die Genossenschaftsanteile nicht unter die Einlagensicherung. Somit haben Anleger und Anteilseigner das volle Risiko, sodass bei einer Insolvenz die gesamte Einlage verloren sein kann. Schlimmer noch: In vielen Fällen gibt es Nachschusspflichten, sodass im Rahmen einer Insolvenz zusätzliches Kapital eingezahlt werden muss.

Der Anleger als Mitglied der Genossenschaft kann also tatsächlich mehr Geld verlieren, als er ursprünglich investieren wollte.

Wie seriös sind Genossenschaften?

Grundsätzlich handelt es sich bei der Genossenschaft um eine übliche und seriöse Unternehmensform. Genossenschaften werden meistens mit einem guten Renommee verbunden und einer niedrigen Insolvenzquote, die im Durchschnitt bei unter 0,5 % liegt.

Dennoch gibt es einige wenig seriöse Genossenschaften, von denen selbst der deutsche Genossenschaftsverband warnt. Hier steht vor allem im Vordergrund, Anleger zu locken und zu einem letztendlich riskanten Investment zu bewegen. Daher ist es wichtig, die Anbieter im Detail zu prüfen.

Sie erkennen seriöse Genossenschaften zum Beispiel an den folgenden Kriterien:

  • Geschäftsanteile dienen nicht primär der Kapitalanlage
  • Es gibt keine außergewöhnlich hohen Renditeversprechungen
  • Beitrittswillige erhalten Einsicht in die Satzung
  • Regelmäßige Überprüfung der Wirtschaftlichkeit

Verbraucherzentrale Hamburg warnt vor einigen Genossenschaften

Trotz der allgemeinen Seriosität gibt es im Bereich der Genossenschaften in letzter Zeit eine Häufung von Fällen, in denen schwarze Schafe am Markt auftreten.

Bereits seit längerer Zeit warnt unter anderem die Verbraucherzentrale Hamburg vor einigen Anbietern.

Kritisiert wird unter anderem, dass manche Genossenschaften die nicht vorhandene staatliche Kontrolle ausnutzen, um Anleger zum Beispiel mit intransparenten oder unrealistischen Konditionen anzulocken.

Vor diesem Hintergrund hat die Verbraucherzentrale Hamburg in letzter Zeit zum Beispiel deutliche Kritik an den folgenden Genossenschaften geübt:

Bei der GENO Wohnungsbaugenossenschaft eG gab es im Jahre 2018 nach Angaben der Verbraucherzentrale Sachsen strafrechtliche Ermittlungen, die vor allem auf ein Mietkaufmodell zurückzuführen waren, bei dem selbst Verbraucher ohne höhere Rücklagen ein Eigenheim realisiert realisieren sollten.

Im Zuge dessen fanden Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft Stuttgart gegen die Verantwortlichen der Genossenschaft statt. Dabei ging es um den Verdacht des gewerbsmäßigen Betrugs sowie der vorsätzlichen Insolvenzverschleppung.

Ferner warnt die Verbraucherzentrale Hamburg vor den Sparfreunden Deutschland eG, die mittlerweile unter dem Namen Help24 eG firmieren. Die Warnung wurde deshalb ausgesprochen, weil auf der Webseite zwischenzeitlich mit Renditen von 12 Prozent geworben und auch die Aufwertung von Lebensversicherungsverträgen angeboten wurde.

Ferner gab es eine wachsende Anzahl von Beschwerden, dass die beitrittswilligen keine Möglichkeit gehabt hätten, Einsicht in die Geschäftsentwicklung zu nehmen. Mittlerweile steht fest, dass Anteilsinhaber, die bis Ende Februar 2020 bereits gekündigt hatten, wohl einen Totalverlust erleiden werden.

Was können Anleger tun?

Falls Sie sich als Anleger für ein Investment in eine Genossenschaft interessieren, sollten Sie zunächst den Anbieter sehr genau prüfen.

Haben Sie bereits Verluste erlitten, ist es sinnvoll, einen Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht zurate zu ziehen, wie zum Beispiel CDR-Legal. Gemeinsam trägt CDR-Legal dafür Sorge, Verluste zu vermeiden.