Corinna Ruppel Rechtsanwältin
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GENO Wohnbaugenossenschaft eG [2022]

Insolvenzverwalter Scheffler fordert Mitglieder zur Nachzahlung von Raten auf

Geno eG Wohnbaugenossenschaft - Ausstehende Raten noch zahlen (2020)?

Video Einleitung zum Thema „Geno eG – muss ich die noch ausstehenden Raten jetzt auf einmal zahlen?“ von Rechtsanwältin Corinna Ruppel

Die GENO Wohnbaugenossenschaft eG (vormals Genotec Wohnbaugenossenschaft, https://geno.ag/) meldete bereits im Jahr 2018 die Insolvenz an. Jetzt fordert der Insolvenzverwalter Frank Rüdiger Scheffler die Mitglieder der Genossenschaft zur Zahlung ausstehender Raten auf. Erste Mitglieder haben bereits Klagen erhalten. Mehr zum Hintergrund des Unternehmens, der Insolvenz sowie zum aktuellen Stand der Geno eG erhalten Sie in diesem Artikel.

Nicht zu verwechseln ist die GENO Wohnbaugenossenschaft eG mit der Vivono Wohnungsgenossenschaft eG, vormals  GenoBau Zielkauf Wohnungsgenossenschaft eG. Auch bei der Vivono wurde mit günstigem Wohnen unter dem Deckmantel der Genossenschaft geworben. Und auch die Vivono war mit dem Konzept nicht erfolgreich. Anfang 2020 wurde hier die Insolenz eröffnet. Auch dort werden die Genossen nunmehr auf Zahlung in Anspruch genommen.

++ Update 10.12.2021: Zustellung von Mahnbescheiden und Klagen ++

Anleger die sich vorgerichtlich nicht mit dem Insolvenzverwalter der GENO Wohnbaugenossenschaft eG  einigen konnten oder seine Schreiben ignoriert haben, erhalten nunmehr Mahnbescheide und Klagen zugestellt. Wollen Sie die Vollstreckung verhindern müssen Sie Widerspruch einlegen bzw. sich gegen die Klage verteidigen.

++ Update 01.03.2021: Abschluss des strafrechtlichen Verfahrens ++

Das Landgericht Stuttgart hat den früheren Chef der Geno eG zu sieben Jahren und neun Monaten Gefängnis verurteilt. Er wurde schuldig gesprochen des Betrugs und der Untreue in zahlreichen Fällen.

Aktueller Stand der GENO Wohnbaugenossenschaft eG: Klage & Nachzahlung der Raten

Der Insolvenzverwalter und die Kanzlei BEMK fordern die Genossen, zur vollständige Zahlung der Beteiligung auf, obwohl zwischen dem Mitglied und der GENO Wohnbaugenossenschaft eG (vormals Genotec EG) eine Ratenzahlung vereinbart war. Begründet werden die außergerichtlichen Schreiben und die Klagen vor dem Landgericht Stuttgart, mit Verweis auf das Genossenschaftsgesetz (§ 7 Nr. 1 GenG). Danach ist eine Ratenzahlung rechtswidrig. Bei der Nachzahlung handelt es sich zum Teil um Summen im fünfstelligen Bereich.

Rechtliche Einschätzung des Anspruchs

Offensichtlich versucht der Insolvenzverwalter Scheffler mit allen Mitteln die Insolvenzmasse der Genossenschaft zu steigern. An dem geltend gemachten Anspruch gibt es jedoch einige strittige rechtliche Punkte.

  • Zum Beispiel der Stand der Mitgliedschaft: Ist eine wirksame Mitgliedschaft zustande gekommen, wenn der Genosse seine Abschlussgebühr nicht bezahlt hat?
  • Oder der Punkt der „rechtswidrigen Ratenzahlung“: Eine Ratenzahlungsvereinbarung kann durchaus in Verträgen zwischen dem Genossen und der GENO Wohnbaugenossenschaft eG wirksam sein. Das stellt auch das Landgericht Stuttgart klar: Wenn das Mitglied die Anteile mit maximal gleichhohen 300 Monatsraten einzahlt, verstößt die Regelung nicht gegen das Gesetz.

Geschäftsmodell der GENO eG

Die GENO eG warb als Genossenschaft des Wohnungsbaus neue Immobilieninteressierte unter anderem durch die niedrigen Einlagen während der Mitgliedschaft. Schlagworte wie „Mietkauf“ traten immer wieder auf: Die Einlage des Mitglieds sollte letztendlich vom Kaufpreis der Immobilie beim Einzug abgezogen werden.

Gegen eine Einmal- oder Ratenzahlung zwischen EUR 10.000 und EUR 40.000 wurde man Genosse. Der Genosse konnte sich dann nach einer bestimmten Wartezeit zwischen 1 und 7 Jahren ein Objekt suchen und der Geno eG vorstellen. Diese hatte das Recht, die Finanzierung der Immobilie abzulehnen.

Bei einem positiven Bescheid jedoch, erwarb die Geno eG die Immobilie. Somit konnte der Genosse einziehen und eine „Miete“ sowie eine Sparrate zahlen. Nach spätestens 25 Jahren musste sich das Mitglied entscheiden, ob es die Immobilie als Eigentümer übernehmen wollte. Ziel der GENO Wohnbaugenossenschaft eG war es sämtliche Investitionen aus dem Genossenschaftskapital zu finanzieren. Bankkredite sollten nicht aufgenommen werden.

Hintergrund der Insolvenz

Seit 2002 hat die Genossenschaft lediglich in einem Jahr Gewinne erzielt. Nur 100 Häuser konnte sie für die Immobilieninteressenten bauen. Der Verbraucherschutz sprach schon früh eine Warnung von dem Unternehmen aus.

Bereits im Jahr 2006 äußerte die Zeitung Finanztest Zweifel an dem Modell. Sie wies darauf hin, dass der Mietkauf teurer sei als ein Bankkredit. Viele Genossen kündigten daraufhin ihre Anteile und stritten sich in der Folge über das Auseinandersetzungsguthaben. Denn Genossen, die ihre Anteile zuvor gekündigt hatten, erhielten lediglich 50 % des Guthabens. Das zudem nur ratenweise. Die GENO Wohnbaugenossenschaft eG verwies in diesem Zusammenhang auf die Satzung, die 2015 entsprechend geändert wurde. Interessant daran ist, dass die Änderung nach einer Kündigungswelle beschlossen wurde, und damit über die Köpfe der Kündigenden hinweg. Ehemalige Mitglieder, die noch auf die Rückzahlung warteten, mussten diesen Betrag nunmehr als Forderung zur Insolvenztabelle anmelden.

Die Kündigungswelle führte letztendlich zur Insolvenz der Geno eG. Schließlich waren die Käufe abhängig von der Einwerbung neuer Genossen, erzielter Mieten und Erlösen aus Immobilienverkäufen.

Das Amtsgericht Ludwigsburg eröffnete mit Beschluss vom 01.08.2018 das Insolvenzverfahren über die Gesellschaft. Zum Insolvenzverwalter wurde damals Rechtsanwalt Dr. Haffa von der Kanzlei Schultze & Braun bestellt. Auf Betreiben der „Interessengemeinschaft Geno“ wurde später Herr Frank-Rüdiger Scheffler von der Kanzlei Tiefenbacher zum Insolvenzverwalter gewählt.

Ermittlung wegen Betrugs

Im Jahr 2019 ermittelte zudem die Staatsanwaltschaft und das Landeskriminalamt Baden-Württemberg. Der GENO Wohnbaugenossenschaft eG wird gemeinschaftlicher gewerbsmäßiger Betrug, Verdacht auf Untreue und Insolvenzverschleppung vorgeworfen. Bei dem Geschäftsmodell der Wohnbau Genossenschaft handelte es sich vermeintlich um ein Schneeballsystem. Neue Teilnehmer investierten in die Genossenschaft, ohne direkt ein Produkt oder eine Dienstleistung zu erhalten – lediglich der Optionskauf stand in Aussicht. Mit der Zeit spitzte sich der Verdacht der Untreue, der Insolvenzverschleppung und des gemeinschaftlichen gewerbsmäßigen Betrugs zu. Schließlich hat die Staatsanwaltschaft Stuttgart am 26. November 2019 einen ehemaligen Vorstandsvorsitzenden verhaftet.

Was können Sie als betroffener Anleger unternehmen?

Haben Sie als ehemaliger Genosse der GENO Wohnbaugenossenschaft eG ein Schreiben der BEMK Rechtsanwälte erhalten oder sind bereits verklagt worden? Lassen Sie Ihre Unterlagen prüfen. Es gibt durchaus eine Reihe von Punkten, die gegen den Anspruch der Gegenseite sprechen. Hierzu ist jedoch eine genaue Prüfung der Unterlagen möglich. Die Geno eG hat im Laufe der Jahre ständig seine Satzung geändert. Entscheidend ist jedoch, ob die aktuelle Satzung den Anforderungen des Genossenschaftsgesetzes entspricht.

In Einzelfällen besteht für Geschädigte die Möglichkeit, Schadensersatzansprüche gegenüber Ihrem Finanzberater im Rahmen einer Fehlberatung geltend zu machen. Anlagevermittler sind verpflichtet, sich über einschlägige Publikationen in ihrem Gebiet zu informieren. Es stellt sich daher die Frage, ob nicht spätestens nach dem Artikel der Finanztest eine gewisse Skepsis angebracht gewesen wäre. Bei der Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber dem Vermittler der Geno eG und Falschberatung ist daher entscheidend, wie dieser aufgetreten ist und wie umfangreich er seinen Kunden über die Risiken der Anlage aufgeklärt hat.

CDR Legal Finance ist auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts spezialisiert. Die Kanzlei unterstützt Sie dabei, Ihre Rechte als geschädigter Anleger zu vertreten. In einem kostenlosen Beratungsgespräch besprechen wir gemeinsam Ihre Ausgangslage und entwickeln Handlungsempfehlungen für das weitere Vorgehen.

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Corinna Ruppel – Rechtsanwältin für Bankrecht und Kapitalmarktrecht in Rosenheim (Oberbayern)

Corinna Ruppel nutzt ihre Fachexpertise aus ihrer langjährigen Tätigkeit als Kreditspezialistin und Syndikusanwältin, um Privatpersonen und Unternehmen in allen Fragen rund um Bank- und Kapitalmarktrecht, Insolvenzrecht und Erbrecht zu beraten und zu vertreten. Dabei legt sie besonderen Wert auf Transparenz und eine vertrauensvolle Basis dem Mandanten gegenüber.

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Ecktdaten

Unternehmen GENO Wohnbaugenossenschaft eG (vormals Genotec Wohnbaugenossenschaft)
Beteiligung Genossenschaftsanteil
Adresse Pflugfelder Straße 22, 71636 Ludwigsburg
Insolvenzeröffnung 01.08.2018
Insolvenzverwalter Dr. Dietmar Haffa, Kanzlei Schultze & Braun
Insolvenzgericht Amtsgericht Ludwigsburg (2 IN 250/18)
Was wird geltend gemacht Zahlung ausstehender Raten, Verstoß gegen das Genossenschaftsgesetz

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