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Insolvenztabelle
Wenn ein Unternehmen seine Verbindlichkeiten nicht mehr begleichen kann, wird in den meisten Fällen eine Insolvenz angemeldet. Hierfür ist eine Anmeldung beim entsprechenden Insolvenzgericht nötig. Für das Insolvenzverfahren wird anschließend ein Insolvenzverwalter bestellt. Sein Ziel ist es, so viele offene Forderungen von Gläubigern wie möglich zu befriedigen. Damit er weiß, welche Forderungen im Raum stehen, erstellt er eine Insolvenztabelle.
Inhalte des Artikels
Inhalt der Insolvenztabelle
Die Anforderungen an eine Insolvenztabelle sind in der Insolvenzordnung (InsO) festgehalten. Für das Erscheinungsbild der Insolvenztabelle gibt es keine Norm oder detaillierte Vorgaben. Es wird von den Bundesländern oder Insolvenzgerichten vorgegeben und ändert sich ständig.
In der ersten Spalte der Insolvenztabelle erscheint eine laufende Nummer für jede Forderung. In der zweiten Spalte wird der Gläubiger benannt, in der dritten sein Vertreter. Es folgen das Datum der Forderungsanmeldung in der Insolvenztabelle, die Höhe sowie der Grund der Forderung. In die beiden letzten Spalten trägt der Insolvenzverwalter das Ergebnis der Forderungsprüfung und eventuelle Anmerkungen ein.
Eine Insolvenztabelle, die gewöhnlich sechs bis zehn Spalten hat, kann beispielhaft folgendermaßen aussehen:
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Wozu dient eine Insolvenztabelle?
Bei der Insolvenztabelle handelt es sich um eine Auflistung von Forderungen der Gläubiger an den Schuldner, also das insolvente Unternehmen. Jeder einzelne Gläubiger muss seine Forderung bei dem vom Insolvenzgericht bestellten Insolvenzverwalter einreichen. Dieser überprüft sie und fügt sie anschließend der Tabelle hinzu, die beim Insolvenzgericht einsehbar ist. Somit ist allen Beteiligten zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens bekannt, welche bestehenden Verbindlichkeiten der Schuldner besitzt.
Dabei muss der Insolvenzverwalter die eingereichten Dokumente jedoch nicht als begründet anmelden, sondern lediglich die Existenz der Forderung nachweisen. Dies wiederum führt regelmäßig dazu, dass nur Anteile des Betrags anerkannt werden. Der Gläubiger kann außerdem keine Schätzungen abgeben, sondern muss einen genauen Betrag nennen. Dem Insolvenzverwalter steht das Recht zu, Teile der geforderten Summe zu bestreiten. Dann liegt es bei dem Gläubiger, die tatsächliche Lage zu beweisen. Ist dies der Fall, wird die Forderung nachträglich festgestellt.
Wann sollte die Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren stattfinden?
Laut § 174 Abs. 1 InsO kann eine Forderung nur berücksichtigt werden, wenn deren Anmeldung vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens stattfand. Alle danach eingereichten Forderungen werden nicht mehr in Betracht gezogen.
Wie können Gläubiger ihre Forderung zur Insolvenztabelle anmelden?
Wichtig ist, dass aus der Forderung sowohl der Rechtsgrund als auch der Betrag hervorgeht. In der Insolvenztabelle selbst befinden sich zudem Vermerke des Insolvenzverwalters zum Status der Forderungen. Mithilfe des § 174 InsO entscheidet er darüber, ob die Forderung anerkannt ist oder nicht.
Forderungsanmeldung Insolvenzverfahren: Rechtliche Unterstützung
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RA Corinna D. Ruppel (LL.M.) berät und begleitet Sie im Bankrecht, im Erbrecht, im Kapitalmarktrecht und im Insolvenzrecht. Rechtsanwältin Ruppel ist Spezialistin im Prüfen, Durchsetzen und Abwehren von Forderungen. Seit 2013 ist Frau Ruppel Inhaberin der Kanzlei CDR Legal und hat bereits über 9.000 Erstberatungen erteilt und mehr als 2.000 Mandanten vertreten.
RA Corinna D. Ruppel (LL.M)