Wenn ein Unternehmen die Insolvenz anmeldet, leiden neben vielen anderen Beteiligten auch dessen Gläubiger darunter. Ihre Forderungen konnten schon vor dem Insolvenzverfahren nicht mehr beglichen werden. Nun soll der Insolvenzverwalter während des Insolvenzverfahrens versuchen eine Lösung zu finden. Sein Ziel ist es, die Höhe der Insolvenzmasse zu steigern. Denn diese dient dazu, dass die Gläubiger zumindest einen Anteil ihrer noch ausstehenden Forderungen erhalten.
Zum Abschluss wird der Insolvenzverwalter die Insolvenzquote berechnen, um die Forderungen ins Verhältnis zu setzen.
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Die Insolvenzquote gibt den prozentualen Anteil der noch offenen Forderungen der Gläubiger eines insolventen Unternehmens wieder. Da die Insolvenzmasse in den meisten Fällen nicht dazu ausreicht, die gesamte Summe der Schulden zu decken, sollen die Geschädigten zumindest einen Prozentsatz ihrer Forderung erhalten.
Damit nicht einzelne Gläubiger bevorzugt werden, wird mit Abschluss oder während des Insolvenzverfahrens die entsprechende Quote ermittelt.
Die Insolvenzquote ergibt sich aus dem Verhältnis von der Summe aller Forderungen der Gläubiger zu der Summe der gesamten Insolvenzmasse.
Im Normalfall wird die Insolvenzquote mit Abschluss des Insolvenzverfahrens ermittelt. Denn erst zu diesem Zeitpunkt steht fest, wie hoch die Insolvenzmasse ist. Unter Beachtung verschiedener Rückstellungen kann sie allerdings auch schon vorläufig im laufenden Insolvenzverfahren ermittelt werden.
Dabei gibt es allerdings keine einfache „Insolvenzquote Formel“. In den meisten Fällen ist eine Nullstellensuche nötig. Denn auch wenn theoretisch eine exakte Zahl mit diversen Nachkommastellen ermittelt werden kann, erhalten die Betroffenen in der Praxis Cent genaue Beträge.
Sind Sie Gläubiger eines Unternehmens in Insolvenz und fürchten, dass es Ihre Forderung nicht begleichen kann? Sie haben Fragen zur Ermittlung der Insolvenzquote zum Abschluss des Insolvenzverfahrens? Melden Sie sich gerne. Als Kanzlei im Bereich Insolvenzrecht stellen wir Ihnen jederzeit unsere Expertise und Erfahrungen zur Verfügung.
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Corinna Ruppel nutzt ihre Fachexpertise aus ihrer langjährigen Tätigkeit als Kreditspezialistin und Syndikusanwältin, um Privatpersonen und Unternehmen in allen Fragen rund um Bank- und Kapitalmarktrecht sowie Insolvenzrecht zu beraten und zu vertreten. Dabei legt sie besonderen Wert auf Transparenz und eine vertrauensvolle Basis dem Mandanten gegenüber.
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