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Insolvenzquote
Um die Insolvenzquote berechnen zu können, werden alle Insolvenzforderungen gegen den Schuldner summiert und mit der gesamten Insolvenzmasse ins Verhältnis gesetzt. Von der Insolvenzmasse werden zuvor die Kosten für das Insolvenzverfahren abgezogen. Da die Höhe der Insolvenzmasse erst am Ende des Verfahrens feststeht, kann die Insolvenzquote auch erst zu diesem Zeitpunkt berechnet werden.Im Normalfall wird die Insolvenzquote mit Abschluss des Insolvenzverfahrens ermittelt. Denn erst zu diesem Zeitpunkt steht fest, wie hoch die Insolvenzmasse ist. Unter Beachtung verschiedener Rückstellungen kann sie allerdings auch schon vorläufig im laufenden Insolvenzverfahren ermittelt werden.
Dabei gibt es allerdings keine einfache "Insolvenzquote Formel". In den meisten Fällen ist eine Nullstellensuche nötig. Denn auch wenn theoretisch eine exakte Zahl mit diversen Nachkommastellen ermittelt werden kann, erhalten die Betroffenen in der Praxis Cent genaue Beträge.
Inhalte des Artikels
Was genau ist die Insolvenzquote?
Die Insolvenzquote gibt den prozentualen Anteil der noch offenen Forderungen der Gläubiger eines insolventen Unternehmens wieder. Da die Insolvenzmasse in den meisten Fällen nicht dazu ausreicht, die gesamte Summe der Schulden zu decken, sollen die Geschädigten zumindest einen Prozentsatz ihrer Forderung erhalten.
Damit nicht einzelne Gläubiger bevorzugt werden, wird mit Abschluss oder während des Insolvenzverfahrens die entsprechende Quote ermittelt.
Seit Jahren berät und begleitet CDR Legal Mandanten im Bankrecht, Erbrecht, Kapitalmarktrecht und Insolvenzrecht. Die Kanzlei bietet, Erbrechtsfälle ausgenommen, eine kostenlose Ersteinschätzung und vertritt Sie gerne darüber hinaus, wenn in Ihrem Fall gute Erfolgschancen bestehen.
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CDR Legal in Presse & Medien:
Hintergrund zur Insolvenz
Wenn ein Unternehmen die Insolvenz anmeldet, leiden neben vielen anderen Beteiligten auch dessen Gläubiger darunter. Ihre Forderungen konnten schon vor dem Insolvenzverfahren nicht mehr beglichen werden. Nun soll der Insolvenzverwalter während des Insolvenzverfahrens versuchen eine Lösung zu finden. Sein Ziel ist es, die Höhe der Insolvenzmasse zu steigern. Denn diese dient dazu, dass die Gläubiger zumindest einen Anteil ihrer noch ausstehenden Forderungen erhalten.
Zum Abschluss wird der Insolvenzverwalter die Insolvenzquote berechnen, um die Forderungen ins Verhältnis zu setzen.
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Sind Sie Gläubiger eines Unternehmens in Insolvenz und fürchten, dass es Ihre Forderung nicht begleichen kann? Sie haben Fragen zur Ermittlung der Insolvenzquote zum Abschluss des Insolvenzverfahrens? Melden Sie sich gerne.
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Als Rechtsanwälte für die Gläubigervertretung stellen wir Ihnen jederzeit unsere Expertise und Erfahrungen zur Verfügung.
RA Corinna D. Ruppel (LL.M.) nutzt ihre Fachexpertise, um Sie in allen Fragen des Bank- und Erbrechts sowie des Kapitalmarkt- und Insolvenzrechts zu beraten und zu vertreten. Dabei legt sie besonderen Wert auf Transparenz und eine vertrauensvolle Basis dem Mandanten gegenüber.