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Betrugsmasche Wohnung mieten
Wenn Sie auf der Suche nach einer neuen Wohnung sind, sollten Sie die Anzeigen im Internet mit Vorsicht betrachten. Schließlich warnt die Verbraucherzentrale vor einer neuen Betrugsmasche mit Immobilien: Während Sie auf der Wohnungssuche sind, nutzen die Betrüger Ihr Interesse aus, um an Ihre persönlichen Daten und Ihr Geld zu gelangen. Erfahren Sie in diesem Artikel, welche Masche besonders häufig auftritt, wie Sie gefälschte Wohnungsanzeigen erkennen können und was Sie tun sollten, wenn Sie dem Betrug zum Opfer gefallen sind.
Inhalte des Artikels
Das Wichtigste in Kürze
- Teilen Sie keine persönlichen Daten über das Immobilienportal
- Achten Sie auf Hinweise, die den Verdacht auf gefälschte Wohnungsanzeigen erwecken
- Überweisen Sie niemals Geld oder eine Kopie des Personalausweises vorab
- Besichtigen Sie die Mietwohnung nie alleine, vor allem wenn der Schlüssel in einem Schlüsseltresor übergeben werden soll
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CDR Legal in Presse & Medien:
Betrugsmasche Wohnung mieten
Kriminelle haben eine neue Betrugsmasche entwickelt: Sie vermieten über ein Immobilienportal Wohnungen, die ihnen gar nicht gehören. Vor allem in Großstädten, wo der Wohnungsmarkt ohnehin schon sehr umkämpft und hochpreisig ist, locken die Täter mit besonderen Wohnungsangeboten.
Die Verbraucherzentrale und die Polizei beschreiben die neue Betrugsmasche als äußerst professionell. Schließlich schalten die Täter auf einer seriösen Plattform Wohnungsanzeigen über existierende Wohnungen mit einer reellen Adresse. Die Bilder sehen ansprechend aus, der Preis der Monatsmiete ist sehr entgegenkommend und der Anbieter gibt eigene Kontaktdaten an.
Stutzig sollten die Interessenten jedoch schon dann werden, wenn die Wohnungsbesichtigung nicht mit dem Eigentümer, dem Vermieter oder einem Makler stattfindet. Stattdessen bieten die Betrüger an, dass Sie eigenständig die Mietwohnung besichtigen können. Den Schlüssel erhalten Sie über einen Schlüsseltresor, ähnlich wie es von Airbnb bekannt ist.
Sprechen Sie nach der Besichtigung Ihre Absicht aus, die Wohnung zu mieten, erhalten Sie zügig eine Zusage sowie den Mietvertrag. Gleich nach der Unterschrift fordern die Täter Sie dazu auf, die erste Zahlung zu leisten: In der Regel handelt es sich um die Kaution oder die erste Monatsmiete.
Neue Betrugsmasche mit Immobilien
Welche Masche die Betrüger nutzen, ist von Fall zu Fall unterschiedlich. Bei der Betrugsmasche "Wohnung mieten" nutzen die Täter hauptsächlich die folgenden Methoden:
- Bezahlungen direkt nach dem unterschriebenen Mietvertrag: Häufig nutzen die Betrüger die Ausrede, sich gerade im Ausland zu befinden. Nachdem Sie den Mietvertrag unterschrieben haben, fordert der angebliche Eigentümer oder Vermieter Sie dazu auf, die Kaution oder die erste Monatsmiete auf ein Konto im Ausland zu überweisen.
- Kostenpflichtiger Besichtigungstermin: Fordert der Makler Sie dazu auf, Ihre Besichtigung zu bezahlen, können Sie von einem Fake ausgehen. Schließlich wird der Makler über seine Provision entlohnt.
- Phishing Mails: Bei E-Mails von dem vermeintlichen Immobilienportal, dem Makler oder dem Eigentümer ist besondere Vorsicht geboten. Enthalten diese einen Link, der zur Eingabe von persönlichen Daten oder Zahlungsmethoden führt, handelt es sich sehr wahrscheinlich um eine Phishing Attacke.
- Verlangen einer Kopie des Personalausweises: Um einen Identitätsdiebstahl über die Betrugsmasche mit Immobilien zu begehen, fordern die Betrüger oft vorab eine Kopie Ihres Personalausweises oder die Eingabe Ihrer persönlichen Daten. Versenden Sie diesen nie, wenn Sie den Makler oder Eigentümer nicht vorab kennengelernt haben.
- Nachnahme: Fallen Sie diesem Betrug zum Opfer, erhalten Sie nach dem Mietvertrag und der ersten Zahlung einen Schlüssel für die angebliche Mietwohnung. Dieser passt jedoch in der Regel nicht.
Bei jeder der genannten Betrugsmasche mit Mietwohnungen geht es den Tätern darum, Ihnen finanziellen Schaden zuzufügen oder Ihre Identität zu stehlen. Seien Sie deshalb besonders achtsam und melden Sie jeden Verdacht der Polizei.
Wie erkennen Sie Fake-Wohnungsanzeigen?
Fake-Wohnungsanzeigen zu erkennen, ist nicht immer einfach. Jedoch gibt es einige Hinweise, die auf die kriminelle Masche hinweisen können. Lassen Sie sich nicht von dem Inserat täuschen und achten Sie bei den Wohnungsangeboten auf folgende Anhaltspunkte:
- Preis zu niedrig
- Zahlung der Kaution oder Monatsmiete auf Vorkasse
- Überweisung ins Ausland
- Render statt echter Bilder
- Kopierte Anzeigentexte
- Fehlende Angaben zur Wohnung oder zum Anbieter
- Rechtsschreibfehler im Inserat
Was tun bei Wohnungsbetrug?
Als Opfer der Betrugsmasche mit Immobilien stehen Sie in der Beweislast. Das bedeutet, dass Sie nachweisen müssen, dass Sie auf den Betrug hereingefallen sind. Dokumentieren Sie den Fall so detailliert wie möglich und schalten Sie eine Anzeige bei der Polizei. Falls Sie aus dem gefälschten Inserat Informationen über den Betrüger herausnehmen können, ist dies besonders hilfreich. Außerdem sollten Sie auch die Plattform auf den Betrug hinweisen.
Haben Sie bereits Geld überwiesen, wenden Sie sich an Ihre Bank. Unter Umständen kann es möglich sein, die Transaktion rückgängig zu machen. Haben Sie den Verdacht, dass Ihre Kreditkartendaten oder andere Kontoinformationen gestohlen wurden, finden Sie hier Ratschläge, was Sie bei Identitätsdiebstahl unternehmen sollten.
So unterstützt Sie CDR Legal
Sind Ihre persönlichen Daten in die falschen Hände geraten oder haben Sie bereits einen finanziellen Schaden durch die Betrugsmasche "Wohnung mieten" erfahren, gilt es schnell zu handeln. Bei der Kommunikation mit der Bank und der Polizei kann Sie ein erfahrener Rechtsanwalt unterstützen.
Kostenloses Erstgespräch
Außerdem sollten Sie unter Umständen prüfen, ob Sie einen Anspruch auf Schadensersatz geltend machen können. Die Kanzlei CDR Legal ist auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert und steht Ihnen mit der entsprechenden Expertise zur Seite. In einem ersten kostenlosen Beratungsgespräch analysieren wir Ihre Ausgangslage und besprechen gemeinsam das weitere Vorgehen.
RA Corinna D. Ruppel (LL.M.) berät und begleitet Sie im Bankrecht, im Erbrecht, im Kapitalmarktrecht und im Insolvenzrecht. Rechtsanwältin Ruppel ist Spezialistin im Prüfen, Durchsetzen und Abwehren von Forderungen. Seit 2013 ist Frau Ruppel Inhaberin der Kanzlei CDR Legal und hat bereits über 9.000 Erstberatungen erteilt und mehr als 2.000 Mandanten vertreten.