Ein Identitätsbetrug beinhaltet die unerlaubte Nutzung Ihrer persönlichen Daten. Während die Betrüger die Informationen für den Datenmissbrauch verwenden, sind die Folgen für die Opfer oft verheerend. Nicht nur der Verlust von Geld steht auf dem Spiel, sondern auch ein Schaden von Ruf und Kreditwürdigkeit. Doch wer haftet bei Identitätsdiebstahl?

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Haftung bei Identitätsdiebstahl hängt zunächst davon ab, wie stark die Betroffenen ihre Zugangsdaten geschützt haben.
  • Bei einem Datenleck handelt es sich um einen Verstoß gegen die DSGVO, sodass Sie unter Umständen einen Anspruch auf Schadensersatz haben. 
  • Gelangen Kriminelle an Ihre Zugangsdaten zum Online-Banking, ohne dass Sie fahrlässig gehandelt haben, muss in der Regel die Bank haften. 

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Identitätsdiebstahl: Wer haftet?

Wer bei einem Identitätsdiebstahl haftet, hängt zunächst vom eigenen Schutz der Daten ab. Haben Sie Ihre Passwörter bewusst an fremde Personen weitergegeben oder sie im Internet veröffentlicht? Dann handelt es sich um ein fahrlässiges Vorgehen, für das Sie selbst haften müssen. Auch wenn Sie auf eine offensichtliche Phishing Attacke über eine betrügerische Mail hereinfallen, müssen Sie unter Umständen selbst die Kosten tragen. 

Haben Sie jedoch alle Maßnahmen zum Schutz Ihrer Zugangsdaten und Passwörter vorgenommen und trotzdem sind die Täter an die Informationen gelangt, können Sie die Haftungsfrage erneut stellen. 

Gelangen die Täter über ein Datenleck an Ihre persönlichen Informationen und nutzen sie diese anschließend für den Missbrauch, ist die entsprechende Plattform in Haftung zu nehmen. Schließlich handelt es sich hierbei um einen Verstoß gegen die DSGVO. Gehören Sie zu den geschädigten Personen, sollten Sie Ihren Fall mit einem erfahrenen Anwalt besprechen, um Schadensersatzansprüche zu erheben. 

Auch bei einigen Phishing Attacken kann die Bank für den Angriff verantwortlich gemacht werden. Sind Sie mit Ihren Zugangsdaten nicht fahrlässig umgegangen und trotzdem griffen Kriminelle Ihr Konto an, muss die Bank für die Sicherheitslücke haften. In diesem Fall haftet das Opfer gemäß § 675v BGB mit bis zu 50 € für die erbeutete Summe.

Sollten Sie den Verdacht haben, dass Ihre Identität gestohlen wurde, sollten Sie einige wichtige Maßnahmen ergreifen. Dazu gehört auch, sich juristischen Beistand einzuholen. Schließlich kann ein erfahrener Anwalt Ihnen dabei helfen, Ihre Schadensersatzansprüche und die Haftungsfrage zu überprüfen. 

Identitätsdiebstahl nach § 238 StGB

Gemäß § 238 des Strafgesetzbuches (StGB) in Deutschland wird unter Identitätsdiebstahl die unbefugte Nutzung von Daten einer anderen Person verstanden, um sich selbst oder jemand anderen zu bereichern oder um einem anderen Schaden zuzufügen.

Es handelt sich um Straftaten, die mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder mit einer Geldstrafe belegt werden können. Der Straftatbestand wird in zwei Graden unterschieden, in den einfachen Identitätsdiebstahl und besonders schweren Identitätsdiebstahl. Laut § 238 StGB gehören dazu mehrere Elemente:

  • Unbefugte Nutzung von Daten
  • Ausspähen von Daten, die nicht allgemein zugänglich sind
  • Annahme einer fremden Identität
  • Vorsatz

Was können Sie im Fall von Identitätsdiebstahl tun?

Die Verbraucherzentrale berichtet von zahlreichen Fällen von Datenmissbrauch. Sei es der Missbrauch von einem Konto in den sozialen Netzwerken, teure Bestellungen in Ihrem Namen oder kostenpflichtige Verträge über Services; die Betrüger lassen kaum eine Möglichkeit vergehen, den Identitätsdiebstahl umfassend auszunutzen. Allein mit Ihrem Geburtsdatum und Ihrer E-Mail-Adresse können Kriminelle schon einen großen Schaden anrichten.

Gehören Sie zu den betroffenen Personen, sollten Sie zeitnah die folgenden Schritte unternehmen:

  1. Erhöhung der Sicherheit: Ändern Sie Ihre Passwörter auf allen Plattformen, bei allen Accounts und in allen sozialen Netzwerken. Überprüfen Sie die Sicherheit Ihrer Passwörter im Internet. Nutzen Sie zum Beispiel eine Mischung aus Groß- und Kleinbuchstaben, Zahlen und Sonderzeichen. Unter Umständen kann es sinnvoll sein, Ihre E-Mail-Adresse zu ändern. 
  2. Gespräch mit Unternehmen: Erhalten Sie Rechnungen, Zahlungsaufforderungen oder sogar Mahnungen, können Sie gegen diese einen Widerspruch einlegen. Suchen Sie ein klärendes Gespräch mit dem entsprechenden Unternehmen, um weitere Strafen zu vermeiden. 
  3. Inkenntnissetzung der Bank: Informieren Sie Ihre Bank, sollten Sie den Verdacht haben, dass Ihre Identität für kriminelle Zwecke verwendet wird. So können Sie weitere Abbuchungen und Transaktionen von Ihrem Bankkonto vermeiden. 
  4. Absprache mit Auskunfteien: Beantragen die Täter in Ihrem Namen mehrere Kreditkarten, kann sich dies negativ auf Ihre Kreditwürdigkeit auswirken. Informieren Sie die Schufa über Ihren Verdacht, sodass weitere Bestellungen blockiert werden. 
  5. Strafanzeige bei der Polizei: Da der Identitätsdiebstahl zu den Straftaten nach dem StGB zählt, sollten Sie eine Strafanzeige bei der Polizei erstatten.
  6. Konsultieren eines Anwalts: Ein erfahrener Anwalt kann Sie dabei unterstützen, zu klären, wer beim Identitätsdiebstahl haftet. Lassen Sie Ihren Schadensersatzanspruch überprüfen. 

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Wenn Sie Opfer eines Identitätsdiebstahls geworden sind und die Täter Ihre persönlichen Daten für kriminelle Zwecke nutzen, gilt es schnell zu handeln. Die Kanzlei CDR Legal ist auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert und kann Sie mit der entsprechenden Erfahrung unterstützen. Wir überprüfen Ihren Einzelfall und klären, wer bei dem Identitätsdiebstahl haften muss. Für ein erstes kostenloses Beratungsgespräch rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail.