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Widerruf von Immobiliendarlehen
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Der Widerruf von Immobiliendarlehen bleibt eines der wirkungsvollsten rechtlichen Instrumente für Verbraucher – insbesondere, wenn Banken bei Vertragsschluss Fehler gemacht haben. Viele Darlehensnehmer wissen nicht, dass ein Widerruf selbst lange nach Abschluss des Kreditvertrags noch möglich sein kann. Entscheidend ist, ob die Bank die gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtangaben vollständig und korrekt erteilt hat.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat diese Rechtslage mit einer aktuellen Entscheidung erneut bestätigt und die Rechte der Verbraucher gestärkt. Das Urteil vom 21. Oktober 2025 (XI ZR 133/24) zeigt deutlich: Schon kleine Fehler – etwa beim effektiven Jahreszins – können dazu führen, dass die Widerrufsfrist nie zu laufen begonnen hat.
Inhalte des Artikels
Das Wichtigste in Kürze
- Bei Immobiliendarlehen, die vor dem 21. März 2016 abgeschlossen wurden, kann der Widerruf weiterhin möglich sein, wenn Pflichtangaben der Bank fehlerhaft oder unvollständig waren.
- Schon minimale Abweichungen – etwa beim effektiven Jahreszins – verhindern den Beginn der Widerrufsfrist.
- Ein wirksamer Widerruf kann zu Zinsersparnissen, Rückzahlungen und einer Reduzierung oder einem Wegfall der Vorfälligkeitsentschädigung führen.
- Ohne professionelle Überprüfung des Vertrags ist kaum erkennbar, ob ein Widerruf Aussicht auf Erfolg hat. Eine juristische Analyse lohnt sich daher in vielen Fällen.
Warum der Widerruf von Altverträgen heute noch möglich sein kann
Für Immobiliendarlehen, die vor dem 21. März 2016 geschlossen wurden, gelten besondere Regelungen. Nur wenn sämtliche Pflichtangaben ordnungsgemäß erteilt wurden, beginnt die Widerrufsfrist zu laufen. Dazu zählen insbesondere:
- der effektive Jahreszins,
- der Nettodarlehensbetrag,
- Angaben zu Vertragslaufzeit,
- Informationen zu Rückzahlung, Vorfälligkeitsentschädigung und Kosten,
- Hinweise auf das Widerrufsrecht selbst.
Bereits geringe Abweichungen oder unvollständige Informationen reichen aus, damit die Widerrufsfrist nicht startet. In diesen Fällen können Darlehensnehmer ihren Vertrag auch viele Jahre später widerrufen.
Der Fall: Falsch angegebener effektiver Jahreszins
In einem vom BGH entschiedenen Fall hatte eine Bank den effektiven Jahreszins nur minimal falsch berechnet. Der Zins wurde mit 4,06 % angegeben – tatsächlich lag er laut Sachverständigengutachten jedoch bei 4,07 %. Die Bank hielt die Abweichung für unerheblich, das OLG Nürnberg ebenfalls.
Der BGH stellte jedoch klar:
- Der effektive Jahreszins ist eine zwingende Pflichtangabe.
- Eine falsche Angabe – auch wenn sie gering erscheint – verhindert den Beginn der Widerrufsfrist.
- Verbraucher müssen eine Vertragsabschrift mit korrekt berechnetem Zins erhalten, damit die Frist zu laufen beginnt.
Da dies nicht geschehen war, war der Widerruf der Darlehensnehmer auch Jahre später noch möglich.
Wichtig: Der BGH wies allerdings darauf hin, dass bei extrem geringen Abweichungen geprüft werden muss, ob der Widerruf möglicherweise rechtsmissbräuchlich ist. Das betrifft jedoch nur Einzelfälle.
Was bedeutet das BGH-Urteil für Verbraucher?
Das Urteil verdeutlicht:
- Selbst minimale Fehler der Bank können große rechtliche Wirkung entfalten
- Widerruf kann erhebliche finanzielle Vorteile bringen
- Jeder Altvertrag sollte auf Fehler geprüft werden
Schon geringe Abweichungen beim effektiven Jahreszins oder anderen Pflichtangaben verhindern den Lauf der Widerrufsfrist. Viele Altverträge enthalten fehlerhafte Formulierungen, veraltete Pflichtangaben oder falsche Berechnungen – und damit ein Potenzial für einen wirksamen Widerruf.
Ein wirksam erklärter Widerruf kann für Darlehensnehmer erhebliche finanzielle Vorteile mit sich bringen. In vielen Fällen führt er dazu, dass der Vertrag rückabgewickelt und zu deutlich günstigeren Konditionen neu bewertet wird. Das kann nicht nur eine spürbare Ersparnis bei den insgesamt gezahlten Zinsen bedeuten, sondern auch die Rückforderung bereits zu viel gezahlter Beträge ermöglichen.
Besonders relevant ist der Widerruf, wenn bei einer vorzeitigen Ablösung des Kredits eine hohe Vorfälligkeitsentschädigung gezahlt wurde – denn diese kann im Rahmen eines erfolgreichen Widerrufs ganz entfallen oder zumindest deutlich reduziert werden. Gerade bei langlaufenden Immobilienfinanzierungen können sich daraus wirtschaftliche Vorteile im fünfstelligen Bereich ergeben.
Wichtige Praxistipps für Darlehensnehmer
Damit Verbraucher ihre Chancen optimal nutzen, empfehlen sich folgende Schritte:
1. Kreditvertrag vollständig prüfen lassen
Nur ein spezialisierter Anwalt kann sicher beurteilen, ob Pflichtangaben fehlerhaft oder unvollständig sind.
2. Keine übereilte Kommunikation mit der Bank
Ohne rechtliche Beratung sollten Darlehensnehmer keinen Widerruf erklären und nicht über mögliche Rückabwicklungen verhandeln.
3. Rechtliche und finanzielle Auswirkungen im Vorfeld klären
Ein Widerruf ist ein starkes Instrument, sollte aber sorgsam eingesetzt werden. Neben Vorteilen können auch steuerliche oder taktische Aspekte eine Rolle spielen.
4. Auch geringe Zinsabweichungen ernst nehmen
Wie das BGH-Urteil zeigt, reichen kleinste Fehler aus, damit die Widerrufsfrist nicht beginnt.
5. Schnelle Reaktion bei bereits gezahlter Vorfälligkeitsentschädigung
Wurde bei Umschuldung oder vorzeitiger Rückzahlung eine Vorfälligkeitsentschädigung gezahlt, kann diese unter Umständen wieder rückforderbar sein.
Wie CDR Legal Ihnen helfen kann
CDR Legal ist spezialisiert auf Bank- und Kapitalmarktrecht und unterstützt Verbraucher bundesweit beim Widerruf von Kreditverträgen. Wir prüfen Ihren Darlehensvertrag individuell, fundiert und transparent – und zeigen Ihnen, ob ein Widerruf möglich und wirtschaftlich sinnvoll ist.
Unsere Leistungen umfassen u. a.:
- Prüfung von Immobiliendarlehen, Verbraucherdarlehen und Autofinanzierungen,
- Bewertung fehlerhafter Widerrufsbelehrungen und Pflichtangaben,
- Durchsetzung Ihrer finanziellen Ansprüche gegenüber Banken,
- Verhandlung und gerichtliche Vertretung,
- Rückforderung unrechtmäßig gezahlter Vorfälligkeitsentschädigungen.
Sie erhalten schon im kostenlosen Erstgespräch eine klare Einschätzung Ihrer Chancen – damit Sie sicher entscheiden können, ob ein Widerruf für Sie der richtige Schritt ist.
RA Corinna D. Ruppel (LL.M.) berät und begleitet Sie im Bankrecht, im Erbrecht und im Kapitalmarktrecht. Rechtsanwältin Ruppel ist Spezialistin im Prüfen, Durchsetzen und Abwehren von Forderungen. Seit 2013 ist Frau Ruppel Inhaberin der Kanzlei CDR Legal und hat bereits über 9.000 Erstberatungen erteilt und mehr als 2.000 Mandanten vertreten.
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