Nicht in jedem Fall ist es für Angehörige von Vorteil, ein Erbe anzutreten. Während viele Erben in erster Linie an den Zugewinn durch eine Erbschaft denken, gibt es Situationen, in denen ein bewusster Verzicht sinnvoll sein kann – sei es zur Vermeidung von Konflikten, aus steuerlichen Gründen oder um die Unternehmensnachfolge zu sichern. Ein Erbverzicht ist dabei ein rechtliches Instrument, das zu Lebzeiten zwischen Erblasser und Erben vereinbart und notariell beurkundet werden muss.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Erbverzicht beschreibt einen freiwilligen Vertrag, der klare Verhältnisse im Nachlass schaffen kann und notariell beurkundet werden muss.
  • Es ist wichtig, zwischen dem Erbverzicht und einem Pflichtteilsverzicht zu unterscheiden.
  • Der Erbverzicht erfordert eine sorgfältige formale Gestaltung sowie anwaltliche Beratung und Unterstützung bei der Durchsetzung.

Was bedeutet Erbverzicht?

Bei einem Erbverzicht handelt es sich um einen Vertrag zwischen dem Erblasser und einem potenziellen Erben: Er verzichtet gemäß § 2346 ff. BGB vorab auf seinen Erb- und ggf. Pflichtteilsanspruch.

Der Erbverzicht wird vertraglich zwischen Erblasser und Erben vereinbart. Eine notarielle Beurkundung ist somit nach § 2348 BGB zwingend erforderlich. Die Wirkung tritt sofort in Kraft und ist somit unabhängig davon, ob der Erbfall bereits eingetreten ist. Der Verzichtende wird so behandelt, als wäre er schon vor dem Erbfall verstorben; in der Folge rücken gegebenenfalls seine Abkömmlinge (Kinder, Enkel) in der gesetzlichen Erbfolge nach – es sei denn, auch ihr Erbrecht wird ausdrücklich ausgeschlossen.

Vor- und Nachteile beim Erbverzicht

Wird ein Vertrag zwischen dem Erblasser und dem potenziellen Erben hinsichtlich eines Erbverzichts geschlossen, so lassen sich potenzielle Konflikte zwischen Erben schon zu Lebzeiten des Erblassers vermeiden. Zudem ermöglicht der Erbverzicht eine gezielte Gestaltung der Erbfolge. Der Erblasser stellt so sicher, dass bestimmte Vermögenswerte an die gewünschten Personen und Institutionen übergeben werden.

Zudem ergeben sich daraus noch weitere Vorteile:

  • Steuerliche Optimierung:
    In Verbindung mit einer Abfindung kann der Erbverzicht helfen, die Erbschaft- oder Schenkungsteuerbelastung zu reduzieren und Freibeträge optimal zu nutzen.
  • Sofortige Gegenleistung möglich:
    Oft erhält der Verzichtende eine Abfindung oder andere Vermögenswerte bereits zu Lebzeiten des Erblassers. Das kann finanziell vorteilhaft sein, insbesondere wenn der Nachlass erst viele Jahre später anfallen würde.
  • Flexibilität in Unternehmensnachfolgen:
    Im Rahmen von Familienunternehmen kann der Erbverzicht helfen, die Unternehmensnachfolge zu sichern und Streit unter Geschwistern zu verhindern, wenn nur eine Person den Betrieb fortführen soll.

Dem gegenüber stehen die Nachteile des Erbverzichts: Ein notariell beurkundeter Erbverzicht kann nur mit Zustimmung beider Vertragsparteien aufgehoben werden. Eine einseitige Rücknahme ist nicht möglich. Auch wenn beispielsweise der Nachlass nach dem Verzicht erheblich an Wert gewinnt, profitiert der Verzichtende nicht davon und bleibt trotz günstigerer Umstände ausgeschlossen.

Zudem gilt es auch diese Nachteile des Erbverzichts abzuwägen:

  • Missverständnisse bei unklarer Formulierung:
    Wird nicht eindeutig festgelegt, ob der Verzicht nur den Pflichtteil oder auch das gesetzliche Erbrecht umfasst, kann dies zu Streitigkeiten führen.
  • Mögliche steuerliche Belastungen:
    Eine Abfindung im Gegenzug zum Erbverzicht kann als schenkungsteuerpflichtiger Vorgang gewertet werden, was zu erheblichen Steuerzahlungen führen kann.
  • Auswirkungen auf Abkömmlinge:
    Ohne ausdrückliche vertragliche Regelung können Kinder oder Enkel des Verzichtenden dennoch erbberechtigt sein, was dem ursprünglichen Plan des Erblassers widersprechen kann.

Erbverzicht vs. Pflichtteilsverzicht

Der Pflichtteilsverzicht betrifft — im Gegensatz zum Erbverzicht — ausschließlich den Pflichtteilsanspruch. Dieser Anspruch steht bestimmten nahen Angehörigen zu, die vom Erbe ausgeschlossen oder enterbt wurden, und sichert ihnen einen Mindestanteil am Nachlass in Geld. Beim Pflichtteilsverzicht verzichtet der Berechtigte also nur auf diesen gesetzlichen Mindestanspruch, behält aber weiterhin die Möglichkeit, Erbe zu werden, etwa durch ein Testament oder Erbvertrag des Erblassers.

Beide Verzichtsformen müssen notariell beurkundet werden (§ 2348 BGB), um rechtswirksam zu sein. Sie werden häufig gegen Zahlung einer Abfindung vereinbart und sind in der Regel endgültig.

In der Praxis kommt es oft zu Missverständnissen, wenn nicht eindeutig festgelegt wird, ob es sich um einen Erb- oder Pflichtteilsverzicht handelt. Diese Unklarheit kann zu späteren Rechtsstreitigkeiten führen – etwa, wenn ein vermeintlich ausgeschlossener Erbe doch noch Ansprüche erhebt. Deshalb sollte in der Vertragsformulierung unmissverständlich festgehalten werden, auf welche Rechte der Verzicht konkret zielt („nur Pflichtteil“ oder „Erbe und Pflichtteil“) und ob der Ausschluss auch die Kinder und Nachfahren betrifft.

5 typische Fehler beim Erbverzicht

Ein Erbverzicht sollte korrekt formuliert, rechtlich einwandfrei und steuerlich durchdacht umgesetzt wird. In der Praxis treten immer wieder ähnliche Fehler auf, die später zu erheblichen rechtlichen oder finanziellen Problemen führen. Wenn der Erbverzicht beispielsweise lediglich schriftlich oder mündlich vereinbart wurde, aber ohne notarielle Beurkundung, wird der Vertrag gemäß § 2348 BGB nichtig und entfaltet keinerlei Wirkung. Eine Beratung durch einen Anwalt oder einen Notar ist deswegen von Beginn an sinnvoll.

Darüber hinaus gibt es weitere Fehler, die Sie beim Erbverzicht vermeiden sollten:

1. Fehlende Regelung zu Abkömmlingen

  • Welcher Fehler? Der Vertrag enthält keine Bestimmung, ob auch die Kinder und Enkel des Verzichtenden vom Erbe ausgeschlossen werden sollen.
  • Was ist die Folge? Trotz Erbverzicht können Abkömmlinge des Verzichtenden erben und so den Nachlassanspruch indirekt durchsetzen.
  • Wie lässt er sich vermeiden? Halten Sie im Vertrag ausdrücklich fest, ob der Verzicht auch für Abkömmlinge gelten soll.

2. Fehlende Regelung zu Abkömmlingen

  • Welcher Fehler? Der Vertrag enthält keine Bestimmung, ob auch die Kinder und Enkel des Verzichtenden vom Erbe ausgeschlossen werden sollen.
  • Was ist die Folge? Trotz Erbverzicht können Abkömmlinge des Verzichtenden erben und so den Nachlassanspruch indirekt durchsetzen.
  • Wie lässt er sich vermeiden? Halten Sie im Vertrag ausdrücklich fest, ob der Verzicht auch für Abkömmlinge gelten soll.

3. Keine steuerliche Prüfung

  • Welcher Fehler? Eine im Gegenzug zum Verzicht gezahlte Abfindung wird vereinbart, ohne die steuerlichen Folgen zu klären.
  • Was ist die Folge? Unerwartet hohe Schenkungssteuer, die durch geschickte Gestaltung vermeidbar gewesen wäre.
  • Wie lässt er sich vermeiden? Holen Sie sich vor Unterzeichnung immer eine steuerliche Beratung ein, um die Freibeträge optimal zu nutzen.

4. Fehlende Gegenleistung oder unangemessene Abfindung

  • Welcher Fehler? Der Verzicht wird ohne Abfindung vereinbart oder die Abfindung ist nicht marktgerecht.
  • Was ist die Folge? Spätere Unzufriedenheit des Verzichtenden und mögliche Anfechtungsversuche wegen Sittenwidrigkeit oder arglistiger Täuschung.
  • Wie lässt er sich vermeiden? Legen Sie die Höhe und Art der Gegenleistung realistisch fest, ggf. unter Einbeziehung eines Gutachters zur Wertermittlung.

5. Keine Berücksichtigung künftiger Entwicklungen

  • Welcher Fehler? Der Vertrag berücksichtigt weder mögliche Änderungen in der Vermögenssituation des Erblassers noch besondere zukünftige Lebenssituationen (z. B. Pflegebedürftigkeit des Verzichtenden).
  • Was ist die Folge? Der Verzichtende könnte später finanziell schlechter gestellt sein, als ursprünglich angenommen.
  • Wie lässt er sich vermeiden? Gestalten Sie den Vertrag so, dass er eine angemessene Abfindung oder andere Sicherungsmechanismen (z. B. Wohnrecht, Rentenzahlung) enthält.

So unterstützt Sie CDR Legal

Sehen Sie sich einem Erbverzicht gegenüber, sollten Sie juristische Unterstützung suchen, um Fehler im Vertrag zu vermeiden. In unserem kostenlosen Erstgespräch besprechen wir gemeinsam Ihre individuelle Ausgangslage sowie das weitere Vorgehen. Sie erhalten von uns eine kompetente Rechtsberatung zu Ihrem Fall sowie eine anwaltliche Einschätzung zu Ihren Möglichkeiten. Falls Sie in Ihrer Sache weitere Hilfe in Anspruch nehmen möchten, klären wir Sie über etwaige Anwalts- und Verfahrenskosten frühzeitig auf.

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