In der Praxis ist es durchaus üblich, dass ein Kredit von zwei Personen aufgenommen wird. Das sind in der Regel Ehegatten, die gemeinsam ein Darlehen aufnehmen und dementsprechend beide den Kreditvertrag unterschreiben.

Im Falle eines gemeinsamen Kredits sind alle Darlehensnehmer gegenüber dem Kreditgeber gemeinsam und unbeschränkt haftbar. Das bedeutet, dass der Kreditgeber Ansprüche gegen jeden Darlehensnehmer geltend machen kann, um die Rückzahlung des gesamten Darlehens sicherzustellen. Das sogenannte Außenverhältnis betrifft die Verpflichtungen, die die Darlehensnehmer gemeinsam gegenüber dem Kreditgeber haben.

Verändert sich das Innenverhältnis etwa durch eine Scheidung oder nach dem Tod eines Kreditnehmers, stellt sich die Frage nach den Auswirkungen. In den meisten Fällen greift die gesamtschuldnerische Haftung, sodass alle beteiligten Kreditnehmer für die Schulden geradestehen müssen.

Das Wichtigste im Überblick

  • Gibt es bei einem Darlehen oder Immobilienkredit mehrere Kreditnehmer, haften diese gemeinsam gegenüber dem Kreditgeber
  • Existieren keine vertraglichen Vereinbarungen bezüglich der Haftung, ist nach dem Gesetz von einer gesamtschuldnerischen Haftung auszugehen
  • Nach einer Scheidung haften beide Ehegatten weiterhin für die Schulden, wenn beide den Darlehensvertrag unterschrieben haben
  • Nach dem Tod eines Kreditnehmers geht dessen Haftung auf den oder die Erben über

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Gesamtschuldnerische Haftung bei gemeinsamen Darlehen

In der Bankpraxis ist es grundsätzlich üblich, dass zwei Personen einen Kreditvertrag unterschreiben. Oft handelt es sich dabei um Ehemann und Ehefrau, die zusammen ein Darlehen aufnehmen, etwa um ein Haus oder eine andere Immobilie zu kaufen. In diesem Fall ist die Haftungsfrage schnell geklärt, denn beide Kreditnehmer haften gesamtschuldnerisch gegenüber dem Gläubiger.

Die gesamtschuldnerische Haftung beinhaltet, dass sich der Gläubiger aussuchen kann, von welchem Schuldner er die Rückzahlung der Darlehenssumme verlangen möchte. Er kann entweder beide Kreditnehmer beanspruchen oder sich alternativ für einen der zwei Darlehensnehmer entscheiden.

Auch wenn die gesamtschuldnerische Haftung im Vertrag nicht explizit vereinbart wurde, greift sie in vielen Fällen dennoch. So ist zum Beispiel im BGB festgelegt, dass die Gesellschafter einer OHG gesamtschuldnerisch haften, falls nichts anderes vereinbart wurde. Gleiches gilt in der Regel für Eheleute, denn dort gilt ebenfalls die gesetzlich festgelegte gesamtschuldnerische Haftung.

Die gesamtschuldnerische Haftung für gemeinsam aufgenommene Darlehen gilt selbstverständlich nicht nur bei Ehemann und Ehefrau. Sie bezieht sich prinzipiell auf alle Darlehensverträge, bei denen mehrere Personen als Kreditnehmer auftreten und den Darlehensvertrag unterschrieben haben. Sollten Sie die Verpflichtungen ändern wollen, sollten Sie im Vertrag abweichende Haftungsregelungen vereinbaren.

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Zwei Kreditnehmer: Einer zahlt nicht?

Nicht immer verläuft die Rückzahlung eines Darlehens reibungslos, wenn es zwei Schuldner gibt. Es existieren verschiedene Ursachen und Gründe, warum einer der Kreditnehmer die vereinbarte Kreditrate zur Tilgung der Summe nicht mehr zahlt, wie:

  • Streitigkeiten zwischen den Kreditnehmern
  • Scheidung, Trennung (bei Ehepartnern)
  • Zahlung der Rate nicht mehr tragbar (durch Verlust von Einkommen)

Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, was passiert, wenn ein Darlehensnehmer beim gemeinsamen Kredit nicht mehr zahlt. Die Bank kann sich prinzipiell aussuchen, an welchen Kreditnehmer sie sich wendet. Daher hat es für die Bank selbst zunächst einmal keine negativen Folgen, wenn einer der Kreditnehmer nicht zahlt.

Denn an dessen Stelle tritt dann der zweite Kreditnehmer, der die gesamte Restschuld begleichen muss. Allerdings kann der zahlende Kreditnehmer im Innenverhältnis auf den anderen Darlehensnehmer zurückgreifen. Dieser muss die Hälfte der Zahlung ersetzen.

Gemeinsamer Kredit bei Scheidung von Ehepartnern

Aus einem gemeinsamen Kredit auszusteigen ist nach einer Scheidung normalerweise nicht möglich, wenn beide Ex-Ehepartner den Kreditvertrag unterschrieben haben. Die Trennung und Scheidung der Ehe sind also keinesfalls gleichbedeutend damit, dass die Haftung eines Partners wegfällt.

Das gilt selbst unter der Voraussetzung, dass die ehemaligen Partner intern vereinbaren, dass nur noch eine Person den Kredit zurückzahlt. Selbst unter diesen Umständen kann sich die Bank als Kreditgeberin weiterhin an beide Darlehensnehmer wenden.

Nach einer Trennung oder Scheidung können gemeinsam aufgenommene Kredite zu komplexen finanziellen Fragen führen, insbesondere wenn sie mit einem Haus, einer Immobilie oder anderen Vermögenswerten verbunden sind. Eine mögliche Lösung besteht darin, den bestehenden Kredit durch eine Umschuldung zu restrukturieren. Dies könnte bedeuten, dass einer der ehemaligen Ehepartner die gesamte Höhe des Kredits allein übernimmt oder dass eine andere Finanzierungsoption in Betracht gezogen wird.

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist der Ausgleich finanzieller Interessen, insbesondere wenn ein Ehegattenunterhalt gezahlt wird. Bei gemeinsam aufgenommenen Krediten könnten die Parteien sich auf einen Ausgleich in Bezug auf das Geld einigen, um sicherzustellen, dass beide Ehepartner einen angemessenen Anteil an den Schulden tragen. Dieser Ausgleich könnte verschiedene Formen annehmen, einschließlich einer Einmalzahlung oder einer langfristigen Vereinbarung über Ratenzahlungen.

Die Eigentumsverhältnisse an Immobilien, die durch einen gemeinsamen Hauskredit finanziert wurden, können durch die Scheidung grundsätzlich ebenfalls beeinflusst werden. Das Grundbuch sollte entsprechend aktualisiert werden, um die neuen Eigentumsverhältnisse zu reflektieren. Dies könnte bedeuten, dass einer der Ehepartner aus dem Grundbuch gestrichen wird, wenn der andere Partner das Eigentum übernimmt.

In vielen Fällen ist es ratsam, rechtlichen Rat einzuholen, um sicherzustellen, dass alle finanziellen Angelegenheiten und Verpflichtungen ordnungsgemäß geregelt werden. Eine klare Vereinbarung über die Umschuldung, den Ausgleich, den Unterhalt und die Eigentumsverhältnisse kann dazu beitragen, Konflikte zu vermeiden und den Übergang in die finanzielle Unabhängigkeit nach der Scheidung zu erleichtern. Als auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei unterstützt Sie CDR Legal mit der entsprechenden Expertise. 

Zwei Kreditnehmer: Einer stirbt?

Etwas kniffliger wird es bei der Haftung für gemeinsam aufgenommene Darlehen, sollte einer der zwei Darlehensnehmer sterben. In der Regel hat ein zweiter Kreditnehmer dadurch keine Nachteile, weil die Darlehensschuld und damit auch die Mithaftung auf die Erben des verstorbenen Kreditnehmers übergehen.

Der rechtliche Hintergrund ist, dass neben einem Vermögen auch Verbindlichkeiten zur Erbmasse zählen. Problematisch kann es allerdings werden, wenn der verstorbene Kreditnehmer nicht eindeutig als „echter“ Darlehensnehmer identifiziert wird und womöglich den Kreditvertrag nur aus Gefälligkeit mit unterzeichnet hat.

Sollte der verstorbene Darlehensnehmer ein eigenes, wirtschaftliches Interesse an dem Darlehen gehabt haben, wird er normalerweise als echter Kreditnehmer angesehen. In den meisten Fällen wird es somit bei einem gemeinsam aufgenommenen Kredit unter Ehepartnern so sein, dass die Erben nicht aus diesem gemeinsamen Kredit aussteigen können.

Die einzige Möglichkeit wäre, dass sie das Erbe generell ausschlagen. Das macht allerdings wirtschaftlich und finanziell nur unter der Voraussetzung Sinn, dass die Schulden aus dem Kredit höher als die Vermögenswerte sind.

Bürgschaft als Alternative

Anders sind die Innen- und Außenverhältnisse bei einer Bürgschaft. Während bei einem gemeinsamen Kredit zwei Personen gleichermaßen als Schuldner auftreten, gilt in einer Bürgschaft die zweite Person lediglich als Sicherheit. Erst, wenn der Hauptschuldner den Hauskredit oder ein ähnliches Darlehen nicht mehr bezahlt, nimmt der Gläubiger den Bürgen in Anspruch. 

So kann CDR Legal Ihnen helfen

Es gibt verschiedene Situationen, in denen Darlehensnehmer aus einem gemeinsamen Kredit aussteigen wollen. Oft behauptet ein Kreditnehmer hier, dass er den Darlehensvertrag nur aus Gefälligkeit unterschrieben hat und selbst kein wirtschaftliches Interesse an dem Kredit hatte.

In diesen und anderen Fällen können Experten prüfen, ob die Mithaftung tatsächlich ausgeschlossen werden kann. Aufgrund der Komplexität des Themas sollten Betroffene allerdings rechtlichen Beistand einholen. 

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