Die vielversprechenden Aussichten einer Investition gehen somit für viele Anleger nicht in Erfüllung. Ganz im Gegenteil müssen sie mit hohen Verlusten rechnen. Erfahren Sie in diesem Artikel mehr zum Hintergrund und aktuellen Stand der Insolvenz.

Beteiligungsformen der Oil & Gas Invest AG

Die Oil & Gas Invest AG wollte mit den Investitionen zahlreicher deutscher Anleger in die Ölindustrie in den Vereinigten Staaten (USA) investieren. Die Gesellschaft warb mit Zugängen zu besonders lukrativen Fördergebieten und belegte dies mit entsprechenden Gutachten.

Interessierte Anleger konnten sich in Form von Nachrangdarlehen am Unternehmen beteiligen. Im Gegenzug versprach es eine Festverzinsung von bis zu 12 % p.a. Zusätzlich garantierte der damalige Vorstand der Oil & Gas Invest, Herr Wagentrotz, die Rückzahlung der Nachrangdarlehen.

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Kritik an der Gesellschaft

Die Stiftung Warentest meldete bereits im März 2015 u.a. aus folgenden Gründen Zweifel an dem Geschäftsmodell an.

Warentest verwies darauf, dass das Modell „Nachrangdarlehen mit Rückzahlungsgarantie“ ein nach den Regeln der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) unerlaubtes Einlagengeschäft ist. Tatsächlich hat die Bafin kurze Zeit später dem Unternehmen aufgegeben, die Nachrangdarlehen vorzeitig zurückzuführen. Das hat die Oil & Gas Invest auch getan, gleichzeitig aber wieder neue Gelder eingeworben. Diesmal ohne Rückzahlungsgarantie durch Herrn Wagentrotz. Stattdessen jedoch mit dem Versprechen, den Geldanlegern einen Bonus von 3 % der Darlehenssumme zu zahlen.

Außerdem hielt Warentest auch die prognostizierten Fördermengen für zu optimistisch. Kritisiert wurde, dass die Gesellschaft immer nur mit maximalen Fördermengen rechne. Ausfälle und Fehlbohrungen würden jedoch nicht in Betracht gezogen.

Darüber hinaus bezweifelten verschiedene Quellen die Wahrhaftigkeit der Gutachten, die die Oil & Gas Invest AG als Nachweis für ihr lukratives Geschäft vorlegte.

Erste Schwierigkeiten bei der Oil & Gas Invest AG

Die Befürchtungen der Stiftung Warentest wurden Wirklichkeit. Im Jahresabschluss 2014 musste die Gesellschaft eingestehen, dass zwei von vier Bohrungen nicht erfolgreich waren. Jetzt plante die Gesellschaft auch erfolglose Bohrungen ein, mit der Folge, dass der Finanzbedarf stieg. Erstmals wurde auch auf die Risiken eines sinkenden Ölpreises hingewiesen. In der Informationsbroschüre wird der Anleger darauf übrigens nicht hingewiesen. Im Februar 2018 wurde den Anlegern mitgeteilt, dass sie vorerst auf Ausschüttungen verzichten müssten.

Nachrangdarlehen und Insolvenz

Nachrangdarlehen werden im Fall der Insolvenz in dem Sinne nachrangig behandelt, als dass sie erst nach den Verbindlichkeiten aller anderen Gläubiger (§38 InsO) bedient werden. Jedoch noch vor den Eigenkapitalgebern. Sie nehmen somit nicht an der Insolvenzquote teil.

Nachrangdarlehen werden in der Bilanz lediglich als Verbindlichkeit ausgewiesen. Aufgrund der Nachrangigkeit zu anderen Fremdkapitalgebern bezeichnet man sie aber auch als eigenkapitalähnliche Darlehen.

Stand der Insolvenz der Oil & Gas Invest AG im Juni 2020

Stand Juni 2020: Das Gutachten bezüglich der Eröffnung des Insolvenzverfahren ist noch nicht beim Gericht eingereicht. Dies liegt daran, dass im Moment noch Ermittlungen der Staatsanwaltschaft abzuwarten sind. Anleger Der Oil & Gas Invest AG müssen sich demnach weiterhin gedulden.

Rechte der Anleger von Oil & Gas Invest AG

Handelt es sich tatsächlich um Nachrangdarlehen, so müssen die Anleger mit einem Totalausfall rechnen.

Aber erst einmal gilt es zu prüfen, ob tatsächlich ein Nachrangdarlehen vereinbart wurde. Auch ist darüber nachzudenken, ob dem Anleger nicht ein Widerrufsrecht zusteht. Im Fall eines wirksamen Widerrufs wandelt sich das Darlehen in ein Rückgewährschuldverhältnis um. Die daraus erwachsenden Forderungen rücken im Rang auf und wären gleichberechtigt mit den Gläubigern nach § 38 InsO zu befriedigen.

Denkbar sind auch Schadensersatzansprüche gegen die Gesellschaft oder die Anlagevermittler der Gesellschaft. Bei Ansprüchen gegen den Anlagevermittler kommt es darauf an, wie und in welchem Umfang er den Anleger über mögliche Risiken informiert hat. Hat er dem Anleger z.B. die Bedeutung des Nachrangdarlehens verschwiegen, so ist er unter Umständen wegen Falschberatung haftbar.

Die Kanzlei CDR Legal betreut bundesweit Mandanten in den Bereichen Bank- und Kapitalmarktrecht. Sind auch Sie Anleger der Oil & Gas Invest AG? Melden Sie sich, in einem gemeinsamen Gespräch erörtern wir Ihre Möglichkeiten und entscheiden gemeinsam, wie Sie Ihre wirtschaftlichen Interessen am Besten wahren können.