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UDI GmbH: Ausfall von Investments möglich
Nachdem es bereits seit Mitte 2018 in öffentlicher Kritik stand, wies heute (12. Juni 2019) die BaFin auf die Veröffentlichung von vier UDI Gesellschaften hin, bei denen ein Ausfall der Investition möglich ist. Insgesamt fehlt eine Summe von etwa 50 Mio.€, circa 500 bis 5000 Anleger sind vom Verlust ihres Vermögens bedroht.
Inhalte des Artikels
Betroffene Unternehmen
Bei folgenden Unternehmen sind die Investitionen der Anleger gefährdet:
- UDI Energie Festzins 10 GmbH & Co. KG
- UDI Energie Festzins 11 GmbH & Co. KG
- UDI Energie Festzins 12 GmbH & Co. KG
- UDI Sprint Festzins IV GmbH & Co. KG
Es ist zu befürchten, dass ein teilweiser oder sogar gesamter Ausfall des investierten Geldes bevorsteht. In allen vier Fällen handelt es sich um Nachrangdarlehen. Diese bieten oft mehr Rendite, tragen aber ein höheres Risiko. Im Falle schlechter wirtschaftlicher Verhältnisse können die Schuldner die Auszahlung von Zinsen und Kapital ablehnen. Obwohl die Anleger bei der Emittentin investiert haben, besteht die Möglichkeit, dass sie ohne die Zahlungen der Projektgesellschaften ihren Verpflichtungen nicht mehr erfüllen kann.
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Kritik um die UDI GmbH
Zuerst begann die Kritik mit einer Pflicht-Warnmitteilung an die Anleger der UDI GmbH Mitte des letzten Jahres. Der Grund: Eine Biogas-Projektgesellschaft, in die einige Investitionen flossen, musste Insolvenz anmelden. Der Paragraph 11a Vermögensanlagengesetz verpflichtete die UDI zu dieser Mitteilung, da die Erfüllung der Verpflichtungen ihren Anlegern gegenüber beeinträchtig war. Zudem folgte im Januar 2019 eine weitere Mitteilung der gleichen Ursache. In dieser ging es um ein Nachrangdarlehen der te Solar Sprint IV GmbH & Co. KG. Fachportale kritisierten den Umgang mit neuen Investitionen, die die UDI scheinbar insolventen Projekten zugewiesen hatte.
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RA Corinna D. Ruppel (LL.M.) berät und begleitet Sie im Bankrecht, im Erbrecht, im Kapitalmarktrecht und im Insolvenzrecht. Rechtsanwältin Ruppel ist Spezialistin im Prüfen, Durchsetzen und Abwehren von Forderungen. Seit 2013 ist Frau Ruppel Inhaberin der Kanzlei CDR Legal und hat bereits über 9.000 Erstberatungen erteilt und mehr als 2.000 Mandanten vertreten.