Erben und pflichtteilsberechtigte Personen sehen sich im Erbfall gelegentlich mit zwei unangenehmen Situationen konfrontiert: Verschwundene Vermögen und verheimlichte Erbschaften. Während verschwundene Vermögenswerte für Erben und pflichtteilsberechtigte Personen gleichermaßen problematisch sind, wirken sich verheimlichte Erbschaften vor allem auf das Pflichtteilsrecht aus. Oft reduziert sich der Erbteil kurz vor dem Tod des Erblassers oder der Erblasserin. Die Ursachen dafür sind nicht immer einfach zu ergründen.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Erben versuchen, Vermögenswerte zu reduzieren oder Erbschaften zu verheimlichen, um den Pflichtteil zu senken oder Schulden zu umgehen
  • Sollte Ihnen eine Erbschaft verheimlicht werden, schalten Sie einen Anwalt ein
  • Pflichtteilsberechtigte Personen haben ein Recht auf Auskunft über den Nachlass
  • Schenkungen vor dem Erbfall erhöhen den Pflichtteil

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Erbschaft verheimlicht: Auswirkungen auf den Pflichtteilsanspruch

Im deutschen Erbrecht gibt es Personen, die einen gesetzlichen Anspruch auf einen Erbteil haben. Dazu gehören Kinder, Ehepartner und Eltern verstorbener Personen. Selbst wenn sie in einem Testament oder Erbvertrag von der Erbschaft ausgeschlossen werden, besitzen sie dennoch einen Anspruch auf ihren Pflichtteil.

In der Praxis versuchen sowohl Erblasser als auch Erben immer wieder, den Wert des Pflichtteils zu senken. Dabei ist es wichtig zu wissen, dass ein Vermächtnis den Pflichtteil nicht beeinflusst und Zuwendungen in Form von Schenkungen der letzten 10 Jahre den Pflichtteil sogar erhöhen

Doch was tun, wenn Sie als pflichtteilsberechtigte Person oder Vermächtnisnehmer gar nicht über den Erbfall informiert werden? In einigen Fällen kann es vorkommen, dass das Verhältnis zwischen dem Erblasser und der pflichtteilsberechtigten Person so zerrüttet ist, sodass der Erbe gar nicht von dem Tod des Erblassers erfährt. Es scheint, als würde die Erbschaft verheimlicht werden.

In der Regel werden Sie als pflichtteilsberechtigte Person nicht automatisch über Ihren Anspruch auf den Pflichtteil informiert. Es liegt in Ihrer Verantwortung, sich über Ihre Rechte in Bezug auf den Nachlass aufzuklären und gegebenenfalls Maßnahmen zu ergreifen, um diese Rechte geltend zu machen.

Nur wenn Sie namentlich im Testament oder Erbvertrag erwähnt werden, muss der Nachlasspfleger oder Testamentsvollstrecker Sie aufsuchen. Als Vermächtnisnehmer ist es einfacher, über die Erbschaft Kenntnis zu erlangen, da Sie im Testament erwähnt werden. Ihren Forderungsanspruch auf die Herausgabe Ihres Vermächtnisses müssen Sie in einer Frist von drei Jahren geltend machen.

Anspruch auf Auskunft

Pflichtteilsberechtigte Personen haben nach § 2314 BGB einen Auskunftsanspruch. Das bedeutet, dass Sie als pflichtteilsberechtigte Person den Erben, seine Miterben oder den Testamentsvollstrecker dazu auffordern können, das Nachlassverzeichnis vorzulegen. Eine Ausschlagung des Auskunftsanspruchs ist nicht möglich. Falls nötig, können Sie die Einsicht vor dem Nachlassgericht einklagen und fordern, dass ein Notar die Höhe des Nachlasses beurkundet. Ein Recht auf Einsicht in das Nachlassverzeichnis haben:

  • Pflichtteilsberechtigte Personen
  • Erben und Miterben
  • Nacherben
  • Gläubiger

Als Vermächtnisnehmer hingegen haben Sie keinen generellen Auskunftsanspruch. Dennoch können Sie unter der Annahme, dass die Kenntnis über die Höhe des Nachlasses von Relevanz ist, die Einsicht in das Nachlassverzeichnis durchsetzen. Sollte Ihnen die Einsicht verweigert werden, suchen Sie einen erfahrenen Rechtsanwalt auf.

Die Kanzlei CDR Legal ist auf Erbrecht spezialisiert und kann Sie bei der Geltendmachung Ihrer Auskunftsansprüche und im weiteren Verfahren unterstützen. 

Ist es möglich, Geld vor Erben zu verstecken?

Theoretisch ist es möglich, dass eine Person geerbt und die Erbschaft verheimlicht hat. In den meisten Fällen verschwindet das Geld bereits vor dem Todesfall, sodass die im Erbschein benannte Person kaum einen Nachlass vorfindet. Ein Beweggrund dafür kann eine möglichst vollständige Enterbung von pflichtteilsberechtigten Personen sein. Genutzte Wege sind unter anderem:

  • Geheime Konten oder Depots
  • Versteckte Bargeldreserven
  • Verwendung von Offshore-Konten oder Trusts
  • Übertragung auf nahestehende Personen (Zuwendungen in Form von Schenkungen)

Das Verstecken von Vermögenswerten vor den rechtmäßigen Erben und pflichtteilsberechtigten Personen kann rechtliche Konsequenzen mit sich ziehen. Erfahren Sie, dass Ihnen eine Erbschaft verheimlicht oder Vermögenswerte absichtlich verborgen wurden, können Sie rechtliche Schritte einleiten. In einigen Fällen kann die bewusste Manipulation des Nachlasses auch strafrechtliche Folgen mit sich tragen.

Vermögen aus dem Testament nicht mehr vorhanden

Ein Beispiel: Ihr Vater trägt Sie im Erbschein als Erbe seines Vermögens ein. Sie wissen, dass Ihr Vater zu Lebzeiten über Immobilien und andere Vermögenswerte in Höhe von 500.000 € verfügt hat. Bei Erstellung des Nachlassverzeichnisses kommen jedoch nur Nachlassgegenstände im Wert von 200.000 € zusammen und die Konten belaufen sich auf ein Vermögen von 50.000 €. 

Sie finden heraus, dass das Vermögen vor allem in den letzten Monaten vor dem Tod Ihres Vaters verschmälert wurde. Dies zum Teil durch Schenkungen, zum Teil aber auch durch widerrechtliche Zugriffe anderer Verwandter. Können Sie nachweisen, dass sich ein Dritter am Vermögen Ihres Vaters widerrechtlich bedient hat, ist die Ausgangslage für Sie am einfachsten.

Denn dann können Sie sich an einen Anwalt wenden und die Vermögenswerte wieder einfordern. Die entsprechende Person muss sich dann wegen Diebstahl, Untreuehandlung oder Unterschlagung verantwortlich machen. Die entstandenen Schulden werden Ihnen wieder zurückerstattet.

Allerdings liegt die Beweislast über Schenkungen und widerrechtlich eingezogene Vermögenswerte vor dem Amtsgericht bei Ihnen. Bereits bei dem Verdacht auf diesen Betrug sollten Sie sich anwaltliche Unterstützung suchen. 

Was tun, wenn Vermögen, Nachlassgegenstände und Bargeld verschwunden sind?

Wenn Sie feststellen, dass aus der Erbschaft Vermögen, Nachlassgegenstände und Bargeld verschwunden sind, gibt es einige Schritte, die Sie einleiten können. 

  1. Dokumentation und Überprüfung: Überprüfen Sie zunächst sorgfältig alle verfügbaren Unterlagen, um sicherzustellen, dass das Vermögen tatsächlich fehlt. Dokumentieren Sie alle Informationen über die vermissten Gegenstände oder Gelder, einschließlich Datum, Ort und mögliche Umstände des Verschwindens.
  2. Benachrichtigung der relevanten Parteien: Informieren Sie unverzüglich alle relevanten Parteien über das Verschwinden, einschließlich des Nachlassgerichts, des Testamentsvollstreckers (falls vorhanden), der anderen Erben und gegebenenfalls der örtlichen Polizei.
  3. Prüfung von Bankkonten und Transaktionen: Überprüfen Sie, wenn möglich, alle Bankkonten und Transaktionen des Verstorbenen sowie alle Konten, auf die das Vermögen übertragen wurde. Kontrollieren Sie auch, ob es ungewöhnliche oder verdächtige Transaktionen gab.
  4. Durchführung einer Inventur: Führen Sie eine gründliche Inventur aller Nachlassgegenstände durch, um festzustellen, welche Gegenstände von dem Erblasser oder der Erblasserin fehlen. Dies kann auch dazu beitragen, festzustellen, ob das Verschwinden auf Diebstahl zurückzuführen ist.
  5. Einleitung rechtlicher Schritte: Wenn Sie den Verdacht haben, dass das Vermögen gestohlen wurde oder anderweitig unrechtmäßig vermisst wird, sollten Sie rechtliche Schritte in Betracht ziehen. Dies könnte die Einleitung von Ermittlungen durch die Polizei, die Beantragung eines Gerichtsverfahrens oder die Inanspruchnahme eines Anwalts umfassen.
  6. Informieren Sie die Versicherungsgesellschaft: Wenn das Vermögen durch eine Versicherung abgedeckt war, informieren Sie die entsprechende Versicherungsgesellschaft über den Vorfall und beantragen Sie gegebenenfalls eine Entschädigung.
  7. Überprüfen Sie das Testament und andere Dokumente: Überprüfen Sie das Testament sowie alle anderen relevanten Dokumente, um festzustellen, ob es Anweisungen oder Hinweise gibt, die das Verschwinden des Vermögens erklären könnten.

Vor Gericht Prozesskostenhilfe beantragen und Vermögen verschweigen: Ein Fall aus der Praxis

Vor Gericht eine Erbschaft zu verschweigen, kann zu schwerwiegenden Konsequenzen führen. Eine Frau aus dem Ostalbkreis musste im Jahr 2018 vor dem Amtsgericht erscheinen, da ihr vorgeworfen wurde, ihre Erbschaft verheimlicht zu haben. Zwei Jahre zuvor hatte sie für das Verfahren ihrer Scheidung eine Prozesskostenhilfe beantragt. Dafür musste sie ihre finanzielle Situation offenlegen.

Allerdings waren die Angaben unvollständig. Sie verschwieg wesentliche Vermögenswerte wie ein Sparkonto, Genossenschaftsanteile und Grundstücke, die sie zuvor geerbt hatte. Deswegen sah sie sich mit einem Strafbefehl konfrontiert. Ihr Verteidiger argumentierte, dass die Unterschlagung keine Absicht gewesen sei, sondern auf psychische Belastungen durch die Scheidung zurückzuführen sei.

Die Frau zahlte letztlich die gesamte Prozesskostenhilfe zurück und wurde freigesprochen. Jedoch geht es eindeutig gegen die gesetzlichen Vorschriften, Erbschaften zu verheimlichen. 

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