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Erbfolge ohne Kinder
Für den Fall, dass der Erblasser kein Testament oder Erbvertrag hinterlässt, gilt automatisch die gesetzliche Erbfolge. Wenn die Eheleute Kinder haben und ein Ehepartner stirbt, wird das Erbe vom überlebenden Ehepartner und den Kindern geteilt. Bei Alleinstehenden ohne Kinder kommen die Erben der nächsten Ordnung zum Zuge, etwa die Eltern.
Was ist aber, wenn es keine Kinder und keine Eltern gibt? Und in welchen Fällen erbt der Ehepartner nicht alles?
Inhalte des Artikels
Das Wichtigste im Überblick
- Wenn Alleinstehende ohne Kinder Vermögen haben, erben in erster Linie die Eltern.
- Bei Eheleuten ist auch der Ehepartner erbberechtigt.
- Bei der Erbfolge ohne Kinder und Ehegatten sind grundsätzlich die nächsten Angehörigen an der Reihe, je nachdem, aus welcher Ordnung noch Erben vorhanden sind.
Wer erbt, wenn keine Kinder da sind?
Falls ein Erblasser kein Testament hinterlässt, tritt automatisch die gesetzliche Erbfolge in Kraft. Sie entscheidet darüber, welche überlebenden Verwandten den Nachlass bekommen. Die Aufteilung der Erbanteile hängt von der Ordnung der Erben und innerhalb der Ordnung von den Stämmen, also der Abstammungslinie, ab.
Erben erster Ordnung sind die Nachkommen bzw. Abkömmlinge des Erblassers, also die Kinder, Enkel oder Urenkel. Sind keine Kinder und sonstige Abkömmlinge da, erhalten zunächst die Erben zweiter Ordnung ihre Erbanteile. Zu diesen gehören die Eltern und Geschwister des Erblassers. Danach geht es mit den Erben dritter Ordnung weiter. Dies sind die Großeltern und ihre Angehörigen, wie die Cousinen und Cousins des Erblassers. Die Erben vierter Ordnung sind die Urgroßeltern und deren Abkömmlinge.
Wichtig: Hinterbliebene aus einer höheren Ordnung schließen die Erbberechtigung von Personen aus einer niedrigeren Ordnung stets aus. Gleiches gilt für Stämme. Das heißt beispielsweise: Falls etwa Eltern oder Geschwister noch leben, erhalten die Großeltern und deren Abkömmlinge keinen Erbanteil. Gleiches gilt für Stämme. Leben beide Eltern noch, erben die Geschwister nicht.
Zudem erhält der überlebende Ehepartner in aller Regel einen Erbanteil. Denn für diesen gilt das sogenannte Sondererbrecht. Die Erbfolge ohne Kinder sieht vor, dass der Ehepartner ohne Eltern, Geschwistern und Großeltern alleiniger Erbe wird (100 %). Mit Kindern würde der hinterbliebene Ehepartner nur noch die Hälfte (50 %) des Nachlasses erhalten. Ohne Kinder und mit Eltern hängt die Quote von dem Güterstand ab.
Erbfolge ohne Kinder: Ehepartner erbt nicht immer alles
Ein häufiger Irrtum bei Verheirateten ist, dass der Ehepartner beim Tod des Partners auch ohne Testament alles erben würde. Dies ist jedoch nicht der Fall, da normalerweise eine Erbengemeinschaft gebildet wird. Diese umfasst etwa folgende Personen:
- Ehepartner
- Eltern
- Geschwister
- Neffen und Nichten
Allerdings besteht die Option, dass Eheleute einander als Alleinerben einsetzen, indem sie ein Testament verfassen. Dadurch wird die gesetzliche Erbfolge außer Kraft gesetzt. Die gesetzliche Erbfolge bei Ehepaaren ohne Kinder beruht vorrangig auf dem § 1931 BGB.
Zugewinngemeinschaft: Erbanteil bei Ehe ohne Ehevertrag
Für die Höhe des Erbanteils eines hinterbliebenen Ehepartners ist der eheliche Güterstand entscheidend. Dieser regelt, wie die Vermögen der Eheleute zusammenhängen. Bei Ehegatten, die zu Lebzeiten keinen Ehevertrag geschlossen haben, ist gesetzlich eine Zugewinngemeinschaft gegeben. Bei dieser Art des Güterstands bleibt jeder Ehepartner selbst Alleineigentümer der Vermögensgegenstände, die er in die Ehe einbringt oder währenddessen erwirbt.
Der Ehepartner erhält hierbei zunächst ein Viertel des Nachlasses, falls noch andere Erben erster Ordnung da sind. Neben Erben zweiter Ordnung, v.a. den Eltern und Geschwistern des Erblassers, steht ihm sogar die Hälfte (50 %) des Erbes zu.
Wichtig: Bei der Zugewinngemeinschaft wird der während der Ehe erzielte Zugewinn des Erblassers berücksichtigt. Der Erbanteil des Ehepartners wird gemäß § 1371 BGB pauschal um ein weiteres Viertel angehoben. Der Ehepartner erhält also, von der gegebenen Erbenkonstellation unabhängig betrachtet, mindestens die Hälfte des Nachlasses.
Bei den sonstigen Güterständen, wie der Gütergemeinschaft, der Gütertrennung oder Ausschlussgemeinschaft, gelten abweichende Regelungen. Diese sollten Sie aufgrund der hohen Komplexität im Erbfall unbedingt mit einem erfahrenen Rechtsanwalt besprechen.
Pflichtteilsanspruch Anderer bei Ehepaaren ohne Kinder
In der Regel ist es für Ehepaare ohne Kinder ratsam, einander als Alleinerben einzusetzen. Das bedeutet allerdings nicht unbedingt, dass der überlebende Partner im Erbfall den gesamten Nachlass erbt. Hier sind nämlich Pflichtteilsansprüche zu beachten.
Zunächst einmal sind es die Eltern des Verstorbenen, die gemäß § 2303 Abs. 2 BGB einen Pflichtteilsanspruch haben. Die Eltern des Erblassers haben dieses Recht, selbst wenn sie durch ein sogenanntes Berliner Testament von der Erbfolge ausgeschlossen werden.
Erbfolge ohne Kinder: Einige Beispiele
In Bezug auf die Erbfolge ohne Kinder gibt es eine Reihe möglicher Konstellationen und Beispiele, wer unter diesen Umständen einen Anteil vom Nachlass erhält. Hier sind einige Beispiele:
- Alleinstehender Erblasser, ohne Kind, beide Eltern leben: Beide Elternteile erhalten jeweils die Hälfte (50 %) Prozent des Nachlasses.
- Alleinstehender Erblasser, ohne Kind, ohne Eltern, mit Geschwistern: Geschwister erben.
- Erblasser mit Lebenspartner (nicht eingetragen), ohne Kind, beide Eltern leben: Beide Elternteile erhalten jeweils die Hälfte (50 %) Prozent des Nachlasses.
Kinderlose Tante stirbt: Wer erbt?
Wer erbt, wenn eine Tante stirbt, die selbst keine Kinder bzw. Nachkommen hat? Da die verstorbene Tante keine überlebenden Abkömmlinge hat, sind zunächst die Eltern der verstorbenen Tante erbberechtigt. Sollten diese nicht mehr leben, erhalten im Erbfall die Geschwister der Tante das volle Erbe. Sind keine Geschwister (mehr) da, treten die Nichten und Neffen der Tante das Erbe an. Bei einem kinderlosen Onkel sieht die Erbfolge genau so aus wie bei einer kinderlosen Tante.
Wichtig: Sowohl die Tante als auch der Onkel können abweichende Regelungen treffen, indem sie zu Lebzeiten ein Testament erstellen. Nur die Eltern des Erblassers hätten dann noch einen Anspruch auf den Pflichtteil.
Kinderlose Schwester stirbt: Wer erbt?
Eine weitere häufige Situation bei Erbschaften ist, dass eine kinderlose Schwester stirbt. Wer erbt in diesem Fall? Zunächst einmal ist festzuhalten, dass die Geschwister Erben zweiter Ordnung sind. Gleiches trifft auf die Eltern zu.
Wenn die Eltern nicht mehr leben, wenn eine Schwester stirbt, dann erhalten die anderen Geschwister den Nachlass. Wenn es keine Geschwister mehr gibt, kommen deren Kinder bzw. Enkel zum Zug. Das Gleiche gilt für die Frage „Wer erbt, wenn ein kinderloser Bruder stirbt?“
Verheirateter Bruder stirbt: Wer erbt?
Stirbt ein verheirateter Bruder ohne eigene Kinder, richtet sich die gesetzliche Erbfolge zunächst nach der sogenannten Ordnung der Erben. An erster Stelle steht der Ehepartner, der in diesem Fall einen erheblichen Teil oder sogar das gesamte Erbe erhalten kann – je nachdem, welche weiteren Verwandten noch vorhanden sind.
Lebt noch ein Elternteil oder gibt es Geschwister des Verstorbenen, so sind diese Erben zweiter Ordnung und erben gemeinsam mit dem Ehepartner. Die genaue Aufteilung hängt auch vom Güterstand der Ehe ab. Wurde etwa im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft gelebt, erhöht sich der gesetzliche Erbteil des Ehepartners um ein Viertel als pauschaler Zugewinnausgleich. Leben weder Eltern noch Geschwister des Verstorbenen, wird der überlebende Ehepartner in der Regel Alleinerbe.
Das Gleiche gilt für die Frage: „Wer erbt, wenn die verheiratete Schwester stirbt?“
So kann CDR Legal Ihnen helfen
Die Erbfolge ohne Kinder wirft bei vielen Hinterbliebenen die Frage auf, wer nun juristisch wirklich zur Erbengemeinschaft gehört. Erhalten die Geschwister des Verstorbenen den gesamten Nachlass? Oder können noch andere Verwandte einen Anspruch geltend machen?
Ein erfahrener Rechtsanwalt kann in diesen und anderen Situationen behilflich sein und beraten. Als Anwaltskanzlei beraten wir Sie im Erbrecht kompetent und zuverlässig.
Im Rahmen unserer kostenlosen Erstberatung können Sie uns Ihr Anliegen umfassend erörtern. Sie erhalten eine kompetente Rechtsberatung zu Ihrem individuellen Fall sowie eine anwaltliche Einschätzung zu Ihren Möglichkeiten. Falls Sie in Ihrer Sache weitere Hilfe in Anspruch nehmen möchten, klären wir Sie über etwaige Anwalts- und Verfahrenskosten frühzeitig auf.
F.A.Q.
Wer wird Erbe, wenn keine Erben vorhanden sind?
Wenn keine Erben vorhanden sind, wird das Vermögen des Verstorbenen an den Staat übergeben. In Deutschland wird das Vermögen dann an das Bundesland übergeben, in dem der Verstorbene zuletzt seinen Wohnsitz hatte.
Wie ist die gesetzliche Erbfolge?
Die gesetzliche Erbfolge in Deutschland regelt, wer nach dem Tod einer Person das Erbe erhält, wenn die verstorbene Person kein Testament erstellt hat. Die Erbfolge wird durch das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) geregelt und ist in den §§ 1922 bis 1931 des BGB festgelegt. Grundsätzlich erben die Kinder des Verstorbenen zuerst, danach folgen die Eltern, die Geschwister und schließlich die Großeltern. Wenn der Verstorbene keine Nachkommen hat, erben die Eltern, danach die Geschwister und schließlich die Großeltern.
Wie viel erbt die Ehefrau ohne Testament?
In Deutschland erbt die Ehefrau ohne Testament in der Regel die Hälfte des Nachlasses des verstorbenen Ehepartners. Der Rest des Nachlasses geht an die Kinder des Verstorbenen oder an andere Erben, sofern vorhanden.
Wer ist der Erblasser?
Der Erblasser ist die Person, die eine Erbschaft hinterlässt. Der Erblasser kann eine natürliche oder juristische Person sein. Er ist für die Verteilung seines Vermögens nach dem Erbfall verantwortlich. Dieser Verantwortung kann er durch ein Testament nachkommen. Tut er das nicht, so greift die gesetzliche Erbfolge.
Wer erbt, wenn die Tante keine Kinder hat?
Wenn die Tante keine Kinder hat, erben die nächsten Verwandten der Tante. Dies können die Eltern, Geschwister, Neffen, Nichten oder andere Verwandte sein.
Wer ist erbberechtigt?
Erbberechtigt sind diejenigen, die im Testament als Erben eingesetzt werden. Die Erbfähigkeit richtet sich nach § 1923 BGB. Danach kann Erbe nur werden, wer zur Zeit des Erbfalls bereits lebt oder zumindest gezeugt war. Dies können Verwandte, Ehepartner oder andere Personen sein, die im Testament erwähnt werden. Außerdem gibt es Pflichtteilsberechtigte, wie die Kinder, denen ein Erbteil per Gesetz zusteht.
Wer erbt bei kinderlosen Ehepaaren?
Bei kinderlosen Ehepaaren erben zunächst Ehegatten und Eltern der verstorbenen Person. An die Stelle verstorbener Eltern treten gesetzlich deren Kinder, somit die Geschwister des ursprünglichen Erblassers.
Wer erbt nach dem Tod des Ehegatten?
Nach dem Tod des Ehegatten erben die Ehefrau sowie die Kinder des Verstorbenen zuerst. Wenn es keine Kinder gibt, erben die Eltern, Geschwister oder andere nahe Verwandte. Wenn keine anderen Erben vorhanden sind, erbt der Staat.
Wann erben Nichten und Neffen?
Nichten und Neffen sind Erben zweiter Ordnung. Wenn der Erblasser keine Kinder oder Enkel hinterlässt und auch die Geschwister verstorben sind, erben die Nichten und Neffen des Erblassers.
Wie hoch ist die Erbschaftssteuer bei Nichtverwandten?
Die Erbschaftssteuer bei Nichtverwandten richtet sich nach verschiedenen Punkten, bspw. die Höhe des Erbes, die Steuerklassen der Erben und etwaige Freigrenzen.
Sind die Eltern erbberechtigt?
Ja, Eltern sind grundsätzlich erbberechtigt. Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) haben Eltern ein Erbrecht, das sogenannte Pflichtteilsrecht. Dieses Recht gilt auch dann, wenn der Erblasser ein Testament errichtet hat.
RA Corinna D. Ruppel (LL.M.) berät und begleitet Sie im Bankrecht, im Erbrecht und im Kapitalmarktrecht. Rechtsanwältin Ruppel ist Spezialistin im Prüfen, Durchsetzen und Abwehren von Forderungen. Seit 2013 ist Frau Ruppel Inhaberin der Kanzlei CDR Legal und hat bereits über 9.000 Erstberatungen erteilt und mehr als 2.000 Mandanten vertreten.