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Widerruf beim Autokredit: Jetzt Widerrufsjoker ziehen
In Deutschland steht ungefähr ein Drittel aller Fahrzeugkäufe zumindest teilweise mit einem Autokredit in Verbindung. Hat der Kreditgeber Sie als Autokäufer allerdings nicht über Ihr gesetzliches Widerrufsrecht informiert oder gibt es einen Mangel in Form fehlender vertraglicher Pflichtangaben? Dann können Sie den Autokredit auch nach Jahren noch widerrufen.
In mehreren Urteilen stärkte der Europäische Gerichtshof (EuGH) diesbezüglich die Rechte der Verbraucher im Hinblick auf den Widerruf, sodass auch Autokredite davon betroffen sind. Das hat zur Folge, dass etwa 90 Prozent aller Autokreditverträge, die seit Mitte 2010 geschlossen wurden, widerrufen werden können.
Inhalte des Artikels
Das Wichtigste im Überblick
- Millionen Autokäufer in Deutschland können ihre Autokreditverträge widerrufen, wenn es im Vertrag bestimmte Fehler oder Mängel gibt
- Der Widerruf des Autokredites hat die Rückabwicklung des Kredit- und meistens auch des Kaufvertrages zur Folge
- Wenn Sie Ihren Autokredit widerrufen, erhalten Sie sämtliche bereits gezahlte Raten zurück
- Viele Autofahrer machen von ihrem Widerrufsrecht im Zuge des Abgasskandals Gebrauch, weil sie dadurch finanzielle Vorteile haben
Welche Autokredite können Sie widerrufen?
Die Grundlage für die Widerrufsoption zahlreicher Autokreditverträge ist unter anderem ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs aus März 2020 (C-66/19). Im Rahmen seiner Urteilsbegründung stellte der EuGH fest, dass der sogenannte Kaskadenverweis nicht zulässig ist. Durch diese Klausel findet aus Sicht des EuGH keine ordnungsgemäße Information der Kreditnehmer im Hinblick auf ihr Widerrufsrecht und zum Teil weitere Vertragsbedingungen statt.
Einen solchen Kaskadenverweis gab es jedoch in vielen Millionen Autokreditverträgen, die ab dem 11. Juni 2010 bis zum 26. März 2020 geschlossen wurden. Daher haben rund 90 Prozent aller Kreditnehmer die Möglichkeit, ihren Autokredit zu widerrufen.
Warum widerrufen jetzt so viele Autokäufer ihren Autokredit?
Dass viele Autokäufer jetzt einen Autokredit Widerruf durchführen, hat in erster Linie mit dem bekannten Diesel-Skandal zu tun. In der Praxis haben betroffene Diesel-Fahrzeuge eine zum Teil deutliche Wertminderung erfahren, aufgrund der Nichteinhaltung der Euro-Abgasnorm.
Durch den Autokredit Widerruf müssen sich betroffene Autofahrer nicht auf lange Streitigkeiten mit Herstellern oder Autoverkäufer einlassen. Stattdessen können Sie als Kreditnehmer ihren Vertrag einfach widerrufen und so faktisch für nicht existent erklären.
Der Autokredit Widerruf hat zur Folge, dass neben dem Kreditvertrag auch der Kaufvertrag rückabgewickelt wird. Das führt zu folgenden Aktionen:
- Rückgabe des Fahrzeuges an den Händler
- Erstattung sämtlicher, bisher gezahlter Darlehensarten (inkl. Zinsen)
- Anrechnung einer Nutzungsentschädigung für die Nutzung des Autos
Als Autokäufer haben Sie demzufolge die Möglichkeit, Ihr Fahrzeug zu verhältnismäßig guten Konditionen zurückzugeben. Den Widerrufsjoker Autokredit ziehen daher momentan sehr viele Autokäufer, die ab Juni 2010 ein Diesel-Fahrzeug erworben haben. Grundsätzlich gilt das Widerrufsrecht jedoch auch für alle Benziner, wenn es Fehler oder Mängel im Vertrag gibt.
Was bedeuten die neuesten Urteile des EuGH und BGH für Autokäufer?
Die neuesten Urteile des EuGH und des BGH bedeuten für Autokäufer, dass sie oftmals ein sogenanntes ewiges Widerrufsrecht haben. Durch den Kaskadenverweis beim Autokredit besteht so die Möglichkeit, den geschlossenen Autokreditvertrag auch nach Jahren widerrufen zu können. Im zeitlich längsten Fall können Sie den Kreditvertrag momentan rückwirkend für bis zu zwölf Jahre widerrufen.
Den Widerrufsjoker beim Autokredit können sämtliche Autokäufer ziehen, bei denen es im Vertrag den entsprechenden Kaskadenverweis gibt oder die nicht auf ihr Widerrufsrecht hingewiesen wurden. Daher haben natürlich auch vom Abgasskandal betroffene Dieselfahrer die günstige Gelegenheit, dass sich der Wertverlust des Fahrzeuges durch den Widerruf faktisch nicht auswirkt.
Was unterscheidet den Widerruf vom Ablösen des Autokredites?
Zahlreiche Autokäufer wissen nicht, dass es gravierende, vor allem rechtliche Unterschiede zwischen dem Widerruf und dem Ablösen eines Autokredits gibt. Beim Ablösen des Darlehens zahlen Sie schlichtweg die noch offene Restschuld zurück. Allerdings zuzüglich einer Vorfälligkeitsentschädigung. Das bedeutet, dass der Kredit anschließend erledigt ist und Sie selbstverständlich Ihr Auto behalten und weiterhin nutzen können.
Bei einem Widerruf des Autokredites verhält es sich anders. In dem Fall werden der Kauf- und Kreditvertrag so behandelt, als wenn sie nie existiert hätten. Das bedeutet, es findet eine komplette Rückabwicklung statt. Sie geben das Auto zurück an den Händler und erhalten im Gegenzug alle bisher gezahlten Raten für den Autokredit zurück. Das gilt selbstverständlich ebenfalls für die Zinsen, die Sie bislang gezahlt haben.
Welche Fehler beinhalten Autokreditverträge typischerweise?
Dass mittlerweile mehrere Millionen Autokäufer die Möglichkeit haben, ihren Autokredit zu widerrufen, liegt an mehreren typischen Fehlern. Einen Mangel haben wir im Beitrag bereits genannt, nämlich den sogenannten Kaskadenverweis.
Damit ist gemeint, dass bestimmte Bedingungen und Konditionen für den Laien nicht sofort ersichtlich sind. Stattdessen wird auf andere Quellen oder Vertragsinhalte an weiterer Stelle verwiesen. Das führt dazu, dass es für den Verbraucher sehr unübersichtlich und zum Teil nicht mehr nachvollziehbar wird.
Ein ebenfalls typischer Fehler besteht darin, dass im Vertrag keine Angaben zum Widerrufsrecht stehen. In Deutschland ist es jedoch gesetzlich vorgeschrieben, dass Verbraucher beim Abschuss von Kreditverträgen auf ihr Widerrufsrecht hingewiesen werden müssen. Fehlt diese Angabe zum Widerrufsrecht, besteht faktisch für den betroffenen Kunden so lange ein Widerrufsrecht, bis er nachträglich informiert wurde.
Darüber hinaus gibt es noch weitere Fehler und Mängel, die durchaus typisch bei Autokreditverträgen sind:
- Falsche oder nicht konkrete Angabe von Verzugszinssatz
- Angabe zur Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung fehlt
- Notwendige Vertragsunterlagen nicht erhalten
- Restschuldversicherung enthält fehlerhafte Angaben
- Fehlerhafte Angaben zum Tageszins
- Pflichtangaben zur Kündigungserklärung des Kreditgebers fehlen
Bei all diesen und noch weiteren Mängeln stehen die Chancen für Autokäufer gut, dass sie den Autokredit und damit auch den Kaufvertrag widerrufen können.
Wie verläuft die Rückabwicklung von Kreditvertrag und Autokauf?
Die Rückabwicklung des Autokreditvertrages und des Autokaufs verläuft nach einem bestimmten Muster. Die Schritte gliedern sich wie folgt:
- Sie widerrufen Kauf- und Kreditvertrag
- Sie geben das Fahrzeug an den Autohändler zurück
- Sie erhalten sämtliche Kreditraten zurück
- Abzug eines eventuellen Wertersatzes
- Rückabwicklung des Kredit- und Kaufvertrages erfolgt
Dass beim Widerruf des Autokreditvertrages meistens gleichzeitig auch der Kaufvertrag rückabgewickelt wird, hängt mit dem sogenannten Verbund zusammen. In den meisten Fällen schließen die Käufer nämlich sowohl den Kaufvertrag als auch den Kreditvertrag über den Händler ab, sodass sie im direkten Zusammenhang stehen.
Anders würde es sich allerdings verhalten, falls Sie den Autokredit zum Beispiel bei Ihrer Hausbank aufgenommen haben. Sollten Sie diesen Autokredit widerrufen, bestünde der Kaufvertrag dennoch fort.
Wer trägt im Erfolgsfall die Widerrufskosten?
Im Zivilrecht ist es grundsätzlich so, dass die „gewinnende“ Partei keine Kosten zu tragen hat. Stattdessen muss die „verlierende“ Partei sämtliche Kosten übernehmen, insbesondere:
- Eigene Anwaltskosten
- Eventuelle Gerichtskosten
- Kosten für Sachverständige
- Fremde Anwaltskosten
Ähnlich verhält es sich auch bei den Widerrufskosten zum Autokreditvertrag. Sollte der Widerruf erfolgreich sein, tragen in dem Fall Autohändler bzw. Autobank die Kosten.
So kann CDR Legal Ihnen helfen
Bei den weitaus meisten Autokreditverträgen ab Mitte 2010 gibt es Fehler, sodass Sie den Vertrag widerrufen können. Allerdings existieren auf der anderen Seite auch rund 10 Prozent aller Verbraucherkreditverträge innerhalb des genannten Zeitraums, bei denen alles korrekt ist. Dann wäre Ihrerseits kein Widerruf möglich.
Für Laien ist es meistens nur schwer bis gar nicht zu erkennen, ob der eigene Kreditvertrag betroffen ist oder nicht. Daher bietet sich die Inanspruchnahme einer erfahrenen Anwaltskanzlei wie CDR Legal an. Im ersten Schritt kann die Kanzlei prüfen, ob es bei Ihrem Autokreditvertrag Fehler oder Mängel gibt.
Sollte aus Sicht der Kanzlei CDR Legal ein Widerrufsrecht bestehen, vertritt Sie die Anwaltskanzlei selbstverständlich bei Ihrem Widerruf. Das bedeutet, dass wir ein anwaltliches Schreiben aufsetzen und es an den entsprechenden Kreditgeber versenden.
Sollte der Kreditgeber den Widerruf nicht akzeptieren, vertritt Sie die Anwaltskanzlei CDR Legal ebenfalls bei der gerichtlichen Auseinandersetzung. Interessante Informationen erhalten Sie bereits in einem kostenfreien, telefonischen Erstgespräch.
RA Corinna D. Ruppel (LL.M.) berät und begleitet Sie im Bankrecht, im Erbrecht, im Kapitalmarktrecht und im Insolvenzrecht. Rechtsanwältin Ruppel ist Spezialistin im Prüfen, Durchsetzen und Abwehren von Forderungen. Seit 2013 ist Frau Ruppel Inhaberin der Kanzlei CDR Legal und hat bereits über 9.000 Erstberatungen erteilt und mehr als 2.000 Mandanten vertreten.