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Schufa-Eintrag löschen lassen
Negativeinträge bei der Schufa beeinflussen Ihre Kreditwürdigkeit und können dazu führen, dass Ihnen bestimmte Verträge abgelehnt werden. Deshalb ist es wichtig zu wissen, dass Sie die Löschung falscher, veralteter und unberechtigter Schufa-Einträge veranlassen können. Was Sie dabei beachten sollten und welche Löschfristen Sie einhalten müssen, erfahren Sie in den folgenden Abschnitten.
Inhalte des Artikels
Das Wichtigste in Kürze
- Es ist möglich, fehlerhafte, veraltete und unberechtigte Schufa-Einträge löschen zu lassen
- Dafür sprechen Sie entweder die Schufa oder das Gläubigerunternehmen an
- Für die automatische Löschung von Negativeinträgen gibt es vorgeschriebene Fristen
- Reagiert die Auskunftei oder das Unternehmen nicht auf Ihre Anfrage, können Sie einen Anwalt einschalten
Schufa Eintrag löschen lassen: In 5 einfachen Schritten
Wenn Sie Ihren Schufa-Score verbessern möchten, um Ihre Vertragspartner von Ihrer Bonität zu überzeugen, können Sie negative Einträge löschen lassen. So kann es zum Beispiel sein, dass ein Fehler zu dem negativen Schufa-Eintrag führt: Seien es Personenverwechslungen, verjährte Forderungen oder unberechtigte Einträge. Ist dies bei Ihnen der Fall, können Sie in fünf einfachen Schritten Ihren Schufa-Eintrag löschen lassen.
- Selbstauskunft: Informieren Sie sich bei der Schufa über Ihren Score. Laut Art. 15 der DSGVO haben Verbraucher und Verbraucherinnen das Recht zu erfahren, welche Daten die Auskunftei über sie speichert.
- Prüfung: Überprüfen Sie, ob die Auskunft über Sie richtig ist und fordern Sie eine Datenkopie an. Vor allem die negativen Schufa-Einträge sollten Sie genauer betrachten. Denn es ist möglich, fehlerhafte oder veraltete Informationen löschen zu lassen.
- Zahlung: Sollten Sie eine offene Rechnung gegenüber einem Gläubiger oder andere nicht beglichene Forderungen und Mahnungen aus den letzten Wochen und Monaten besitzen, sollten Sie diese zahlen. Erst wenn die Schulden beglichen sind, können Sie die Löschung eines negativen Schufa-Eintrags fordern. Handelt es sich um eine verjährte Forderung, müssen Sie gegenüber dem Gläubiger die Verjährung erklären.
- Löschung: Die Löschung ungerechtfertigter Einträge können Sie bei dem verantwortlichen Unternehmen beantragen. In Bezug auf fehlerhafte Einträge ist es möglich, die Korrektur direkt bei der Schufa zu erfragen.
- Überprüfung: Im Anschluss sollten Sie eine erneute Auskunft einholen, um Ihre Bonität erneut zu überprüfen. Reagieren weder die Schufa noch das Unternehmen auf Ihre Anfrage, sollten Sie sich an einen Anwalt wenden.
Welche Einträge können Sie löschen lassen?
Um einen Kredit zu erhalten, ist eine positive Schufa-Auskunft besonders wichtig. Deshalb sollten Sie Ihre Kreditwürdigkeit zum entsprechenden Zeitpunkt überprüfen lassen. Wichtig zu wissen ist allerdings, dass nicht alle negativen Schufa-Einträge gelöscht werden können. Nur die vorzeitige Löschung der folgenden Schufa-Einträge ist möglich:
- Fehlerhafte Einträge
- Veraltete Einträge
- Geringfügige Schulden
- Titulierte Forderungen
- Privatinsolvenz mit Restschuldbefreiung
Musterbrief zum Schufa Löschen
Die Verbraucherzentrale bietet einen Musterbrief zur Löschung von Schufa-Einträgen an. Mit diesem Brief können Sie sich an Ihre Gläubiger oder die Unternehmen wenden, von denen Sie die negativen Einträge löschen lassen möchten. Wichtig ist, dass Sie das Schreiben individuell anpassen und Beweise für die Falscheinträge beifügen.
Sollten die Gläubiger und Unternehmen Ihre Negativeinträge nicht entfernen, können Sie einen Anwalt um Rat bitten. Die Kanzlei CDR Legal ist auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert und stellt Ihnen ihre jahrelange Erfahrung zur Verfügung. In einem ersten kostenlosen Beratungsgespräch analysieren wir Ihren individuellen Fall und besprechen das weitere Vorgehen.
Gibt es Fristen und Voraussetzungen, um einen Schufa-Eintrag vorzeitig löschen zu lassen?
Die Schufa ist gesetzlich dazu verpflichtet, die vorgeschriebenen Löschfristen einzuhalten. Eine Selbstauskunft macht es möglich, die aktuellen Daten festzustellen. Folgende Fristen gelten für die Löschung von Schufa-Einträgen:
- Sofort: Fehlerhafte, veraltete und unberechtigte Einträge
- Nach 12 Monaten: Kredit- und Bonitätsanfragen
- Nach 3 Jahren: Beglichene Kredite, Antrag auf Restschuldbefreiung und weitere Forderungen sowie Mahnungen
- Nach 6 Jahren: Negativeinträge über die Eröffnung einer Privatinsolvenz
- Nach 10 Jahren: Alle Informationen zur Privatinsolvenz
Die Einhaltung der Löschfristen, die Beachtung der DSGVO sowie eine fehlerfreie Datenkopie sind Voraussetzungen für die Löschung von negativen Schufa-Einträgen.
Was ist der Unterschied zwischen Schuldnerverzeichnissen und der Schufa?
Bei den Schuldnerverzeichnissen handelt es sich nicht direkt um einen Bestandteil der Schufa. Vielmehr ist es ein gesondertes Verzeichnis, das bei den örtlichen Amtsgerichten geführt wird. In Deutschland gibt es das sogenannte Schuldnerverzeichnis im Rahmen des Schuldnerverzeichnisregisters. Es enthält Informationen über die Privatinsolvenz oder das Insolvenzverfahren einer Person. Das Verzeichnis dient dazu, Gläubigern und anderen Interessierten Auskunft über die finanzielle Situation von Schuldnern zu geben.
Die Schufa hingegen sammelt Informationen über die Zahlungsfähigkeit und Zahlungsbereitschaft von Verbrauchern und Verbraucherinnen auf Grundlage von Vertragsdaten, öffentlichen Registerdaten und anderen Quellen. Ein negativer Eintrag bei der Schufa kann entstehen, wenn jemand seinen finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommt, wie zum Beispiel durch nicht bezahlte Rechnungen oder Kredite.
Die neue Schufa-Regelung 2023 und erste Urteile
Noch vor dem Erlass eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs verkürzte die Schufa Anfang April 2023 die Löschfristen in Bezug auf die Restschuldbefreiung. Das Gericht sollte es den Schuldnern erleichtern, die Negativeinträge nach einer Privatinsolvenz aus der Auskunftei entfernen zu können. Trotz der Schuldenfreiheit wurden die Daten noch lange gespeichert, was die Kreditwürdigkeit der Betroffenen beeinflusste. Nun werden die Einträge jedoch bereits nach 6 Monaten gelöscht.
So unterstützt Sie CDR Legal
Als Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht kann Sie CDR dabei unterstützen, die Löschung Ihrer Negativeinträge zu beantragen. Unter Beachtung aller Fristen und Voraussetzungen ist es möglich, die Daten bei der Schufa löschen zu lassen. Sprechen Sie uns an. In einem kostenlosen Erstgespräch analysieren wir Ihren individuellen Fall und besprechen gemeinsam mit Ihnen das weitere Vorgehen.
RA Corinna D. Ruppel (LL.M.) berät und begleitet Sie im Bankrecht, im Erbrecht, im Kapitalmarktrecht und im Insolvenzrecht. Rechtsanwältin Ruppel ist Spezialistin im Prüfen, Durchsetzen und Abwehren von Forderungen. Seit 2013 ist Frau Ruppel Inhaberin der Kanzlei CDR Legal und hat bereits über 9.000 Erstberatungen erteilt und mehr als 2.000 Mandanten vertreten.