Sich unter Freunden und Verwandten Geld zu leihen, ist üblich. Geht der Betrag jedoch weit über das Alltägliche hinaus, sollten Sie das Risiko abwägen. Denn auch wenn ein Privatdarlehen viele Vorteile hat, steht weitaus mehr als die Freundschaft auf dem Spiel, sollte die Rückzahlung nicht eingehalten werden. Erfahren Sie hier, wie Sie sich absichern können, wenn Sie privat Geld verleihen. 

Das Wichtigste in Kürze

  • Jede Privatperson darf ein Darlehen in beliebiger Höhe vergeben
  • Sichern Sie sich bei hohen Summen entsprechend ab
  • Mit einem schriftlichen Kreditvertrag können Sie die Rückzahlung bis zum Ende des dritten Jahres nach Ablauf der Rückzahlungsfrist einfordern

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Ein Darlehen zwischen Freunden

Ein Darlehen unter Privatpersonen hat viele Vorteile. In den meisten Fällen zahlen Sie keine Zinsen, wenn Sie sich bei einem privaten Kreditgeber Geld leihen. Außerdem können Sie individuelle Absprachen vereinbaren, die den Zeitrahmen und die Raten betreffen. Auch Schufa-Einträge spielen keine Rolle, da üblicherweise die Bonität des Darlehensnehmers nicht überprüft wird. Dadurch minimiert sich auch der bürokratische Aufwand.

Generell ist es jeder Privatperson erlaubt, ein privates Darlehen zu vergeben. Sei es eine bestimmte Summe für ein Familienmitglied, für einen Freund oder für einen Kollegen, Sie müssen keinen Freibetrag beachten. Solange ein Darlehen mit Zinsen korrekt versteuert wird, gibt es keine rechtlichen Probleme. Doch was geschieht, wenn Sie Ihr geliehenes Geld nicht mehr zurückerhalten?

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Problematische Situationen beim privaten Geldverleih

Da private Darlehen oft auf Vertrauensbasis vergeben werden, fehlt häufig die richtige Absicherung. Sollte es zu Problemen kommen, ist nicht nur das Verhältnis zum Darlehensnehmer betroffen, sondern auch Ihr verliehenes Geld. Gründe für problematische Situationen können unter anderem folgende sein:

  • Darlehensnehmer kann oder will die offenen Forderungen nicht mehr begleichen
  • Zwischen Schuldner und Kreditgeber fehlt ein schriftlicher Vertrag
  • Unterschied zwischen Schenkung und Darlehen wurde nicht verdeutlicht

Kann oder möchte der Darlehensnehmer Ihnen die restlichen Schulden nicht mehr zurückzahlen, sollten Sie rechtliche Schritte einleiten. Dafür ist es besonders wertvoll, wenn Sie einen Darlehensvertrag vorweisen können. Denn in diesem halten beide Parteien schriftlich fest, wie das geliehene Geld wieder zurückgezahlt werden soll. Auf Grundlage des Vertrags können Sie die Rückzahlung einfordern. Dies muss allerdings bis Ende des dritten Jahres nach Ablauf der Rückzahlungsfrist geschehen.

Sollten Sie keinen Vertrag abgeschlossen haben, könnte es schwierig sein, die Bedingungen und Vereinbarungen nachzuweisen. Mündliche Absprachen gelten zwar oft als bindend, aber ihre Durchsetzbarkeit vor Gericht kann deutlich schwieriger sein als bei schriftlichen Verträgen. In solchen Fällen könnte es hilfreich sein, alle relevanten Kommunikationen, Nachrichten, Überweisungen oder andere Belege zu sammeln, die die Existenz des Darlehens und die Absicht zur Rückzahlung dokumentieren.

Wichtig zu unterscheiden ist außerdem zwischen einem privaten Darlehen und einer Schenkung. Während ein Privatdarlehen wieder zurückgezahlt wird, überträgt eine Person bei einer Schenkung freiwillig und ohne Gegenleistung ihr Vermögen auf eine andere Person. Hier sollten Sie die Schenkungssteuer und den Freibetrag im Hinblick auf das Finanzamt im Auge behalten. 

Privat Geld verleihen – Wie absichern?

Verleihen Sie innerhalb Ihrer Familie oder Ihrem Freundeskreis eine hohe Summe an Geld, sei es mit oder ohne Zinsen, sollten Sie sich entsprechend absichern. Der Darlehensvertrag ist dabei die am häufigsten gewählte Möglichkeit. In diesem vereinbaren beide Parteien die wesentlichen Rahmenbedingungen der Rückzahlung. Wie ein solcher Mustervertrag aussehen kann, finden Sie im nächsten Abschnitt.

Weitere Absicherungen für den privaten Geldverleih sind der Einsatz der Grundschuld sowie Wertgegenstände, etwa eigene Autos. Bei Krediten von der Bank werden zudem häufig Versicherungen abgeschlossen. So hilft etwa eine Restschuldversicherung bei unverschuldeter Arbeitslosigkeit, Krankheit oder Tod, Ihren Kredit abzubezahlen. Diese sind jedoch häufig sehr kostspielig. Eine Risikolebensversicherung hingegen ist etwas günstiger und kann im Todesfall ebenfalls Ihren Kredit nachträglich absichern. Ein zweiter Kreditnehmer kann ebenfalls eine willkommene Absicherung sein. 

Darlehensvertrag zwischen Freunden

Einen Kreditvertrag unter Freunden können Sie eigenständig aufsetzen, ohne einen Anwalt oder einen Notar zu involvieren. Wichtig ist, dass er die folgenden Informationen enthält:

  • Namen und Adressen beider Parteien
  • Ausdrückliche Benennung „Darlehen“ oder „Kredit“
  • Höhe der Summe
  • Datum des Vertragsabschlusses
  • Datum der Auszahlung
  • Regelung zur Rückzahlung (Laufzeit, Prozent der Zinsen, monatliche Raten)
  • Sicherheiten (falls gegeben)
  • Unterschrift Kreditnehmer
  • Unterschrift Kreditgeber

Handelt es sich um ein zinsloses Darlehen, können Sie die Informationen zum Zinssatz auslassen. Wichtig ist jedoch, dass Sie den Betrag sowie alle Informationen über die beteiligten Parteien festhalten, inklusive des Datums. Lassen Sie sich die Auszahlung des Darlehens schriftlich und mit einem Datum versehen bestätigen.

Privatkredit mit der Grundschuld absichern

Für die Absicherung mit der Grundschuld ist ein schriftlicher Darlehensvertrag Voraussetzung. Schließlich wird hier ein Notar oder Anwalt hinzugezogen. Im Anschluss erfolgt die Grundschuldbestellung durch Unterzeichnung einer Urkunde beim Notar. Nach Einreichung beim Grundbuchamt wird die Grundschuld entsprechend eingetragen. Bei Rückzahlungsproblemen ermöglicht die Grundschuld rechtliche Schritte zur Absicherung des Kreditgebers.

Beispiel: Darlehen mit Sicherungsübereignung KFZ

Neben der Grundschuld kommt unter Umständen auch das eigene Kfz als Sicherheit infrage. Gerät der Darlehensnehmer in Zahlungsrückstand, können Sie als Kreditgeber auf die vertraglich vereinbarten Sicherheiten zurückgreifen. Wichtige Aspekte dafür sind die Sicherheitsübereignung (§§ 929 Satz 1, 930 BGB) und die Sicherheitsabtretung (§ 398 BGB).

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Ist die Darlehenssumme besonders hoch, ist ein schriftlicher Vertrag zwischen den Parteien essenziell. Sollen im Vertrag zusätzlich noch Sicherheiten aufgenommen werden, kann es sinnvoll sein, einen Anwalt hinzuzuziehen. Auch bei der Durchsetzung Ihrer Rechte als Darlehensgeber kann Sie CDR Legal unterstützen. Als auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei stehen wir Ihnen mit der entsprechenden Expertise zur Seite. In einem kostenlosen Erstgespräch besprechen wir Ihre Ausgangslage sowie das weitere Vorgehen.

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